Johannes-Mathesius-Gesellschaft
Evangelische Sudetendeutsche e.V.
  Aktuelles     Über uns     Zeitschrift     Reformation     DEKiBMS  

Èeská verze

    Rat an König Georg

    die Verbesserung des Handelswesens in Böhmen betreffend
    Ein nationalökonomischer Traktat aus dem 15. Jahrhundert

    Deutsche Übersetzung von Gerhard Messler, Prag 2007


    A. Vorbemerkungen des Autors


    B. Zeitgenossen und Zeitumstände


    C. Die Denkschrift "Rat an König Georg"


    D. Literatur zum Thema


    E. Anmerkungen



    (zweiter Teil)


    III. Zur Autorschaft der Denkschrift

    Es liegt nahe, mit der Veröffentlichung eines historischen Textes der Leserschaft auch dessen Verfasser vorzustellen. Leider kann dies in unserem Falle nicht ohne Einschränkung geschehen, weil eine exakte Zuschreibung des Traktats anhand zeitgenössischer Unterlagen nicht belegbar ist. Auf diesen Mangel weist der "Vater der böhmischen Geschichtsschreibung", Franz Palacký, bei der ersten offiziellen Publikation[21] dieses von ihm vier Jahre vorher entdeckten ältesten böhmischen Wirtschaftsmemorandums, bereits im Jahre 1828 hin. Damals befand sich die als der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zugehörig erkannte Handschrift im Besitz der Grafen Czernin von Chudenitz in Südböhmen. Sie gehörte damals zu den Beständen des Schloßarchivs von Jindøichùv Hradec (Neuhaus).

    Auch späterhin ist es nicht gelungen, den Verfasser der Denkschrift zu ermitteln. Bereits ihr Entdecker Palacký hatte vergebens diesbezügliche Überlegungen angestellt und diese in einer dem Wortlaut des Dokuments vorangestellten Einleitung mitgeteilt.

    Bei seinen Erwägungen bediente sich Palacký mehrerer das Umfeld der böhmischen Herrscher des 15.Jahrhunderts in Betracht ziehender Einstiege. Zunächst erkannte er den als Adressat angesprochenen König in der Person Georgs von Podiebrad (1458-1471). Die diesem vorausgegangenen, wie auch die nachgefolgten Träger der böhmischen St. Wenzelskrone, die Könige Ladislaus und Wladislaw, können anhand im Traktat enthaltener sachlicher Kriterien als Besteller ausgeschlossen werden. Auch daß und wie der anonyme Verfasser in seiner Eigenschaft als Rat des Königs bei diversen diplomatischen Missionen an auswärtigen Höfen in Erscheinung trat, untermauert die Annahme, daß man den Initiator der Denkschrift in Georg von Podiebrad erblicken muß. Die im Text angesprochenen Themenkomplexe wie Rechtssicherheit, Währungsstabilität, Regalienhandhabung, Wirtschaftsförderung u.a., entsprechen voll der von König Georg (so auch bereits in dessen vorausgegangener Funktion als Landesgubernator) verfolgten herrscherlichen Linie. Da es seit Palackýs Tagen niemandem gelungen ist oder auch nur erforderlich erschien, dessen Georg von Podiebrad unterstellende Adressatenvermutung zu entkräften, ist es wohl sinnvoll, diese anzuerkennen und zu übernehmen.

    Damit jedoch ergibt sich auch bezüglich aller Erwägungen zur Person des unbekannten "Rat"-Gebers ein sachliches, aber auch ein zeitliches Ausschlußkriterium: der Verfasser muß jemand aus dem zeitgenössischen und persönlichen Umfeld König Georgs von Podiebrad sein. Er muß dessen Vertrauen genossen und, so jedenfalls in den Augen des Herrschers, über die erforderliche Qualifikation, Urteilskraft und Ambition verfügt haben. Er mußte gewillt/imstande sein, das königliche Anliegen zu erfassen, die erforderlichen Maßnahmen zu formulieren und einzuleiten, möglicherweise sogar sie durchzuführen und abzuwickeln.

    Auch die Überlegungen von Palacký, um die Anonymität des Denkschriftautors zu lüften, bewegten sich in solchen Bahnen. Dabei hielt er von auf den Gesuchten zutreffenden Details des Textes fest, daß

    - er im Auftrag des Königs bei mehreren auswärtigen christlichen Mächten diplomatische Aufgaben wahrgenommen hatte;

    - von Geburt kein böhmisches Landeskind sondern Ausländer war;

    - er die in tschechischer Sprache vorgelegte, nach Aufbau und Diktion aber ursprünglich wohl lateinische, Denkschrift dem König selbst ins Tschechische übersetzt oder übersetzen lassen hatte;

    - er in schier unbegrenztem Selbstbewußtsein sich seiner meisterhaften Kenntnisse und Fähigkeiten, desgleichen der Unübertrefflichkeit seiner Traktate in den höchsten Tönen rühmte.

    Nach seiner Betrachtung der zur Identifizierung des Denkschrift-Verfassers möglicherweise hilfreichen Inhaltsdetails, wandte sich Palacký auch den von König Georg in einschlägigen Regierungsgeschäften konsultierten, am Prager Hofe tätigen ausländischen königlichen Räten zu. Er kennt und benennt deren drei:

    1. Anton Marini von Grazioli (Grenoble), den er für einen Italiener hält, ungeachtet dessen, daß dieser selbst sich an anderer Stelle Antonius Carbonista de Francia nennt.

    2. Martin Mair (Mayer, Mayr), Doktor der Rechte und Rat der bayerischen Herzöge, mit dem König Georg des öfteren in tschechischer Sprache verhandelt hatte. Die für die Jahre 1459-1465 belegte Zusammenarbeit mit diesem "überragenden Diplomaten" war so intensiv und nachhaltig, daß Dr. Mair z.B. von Barto¹ als "zeitweiliger de-facto-Außenminister" Georgs bezeichnet wird[22].

    3. Gregor von Heimburg, von 1466 bis 1471 Geheimer Rat König Georgs, ein überaus strebsamer und fähiger Fachmann.

    Die beiden letztgenannten waren ob ihrer Gelehrsamkeit und politischen Erfahrenheit bei den Zeitgenossen in ganz Deutschland bekannt und überaus geachtet. Ein modernes Urteil[23] sagt, "Mayer war ein viel feinerer Politiker wie Heimburg, aber ihm fehlte dessen heroischer Sinn".

    Vor der Publikation des Originalwortlauts seiner Entdeckung, des an den König gerichteten Memorandums, bietet Palacky in seinem Bemühen, sich der Identität von dessen Autor doch wenigstens spekulativ anzunähern, dem Leser eine sich über zwei Druckseiten hinziehende Zusammenfassung von politisch-historischen Entwicklungen der Jahre zwischen 1460 und 1465. Dies erfolgt besonders im Blick auf einen sich in seinem Besitz befindlichen, an König Georg adressierten Brief von dessen Gesandten zum päpstlichen Hof, datiert vom 8. August 1461, aus Viterbo. Der Name auch dieses Schreibers bleibt unbekannt. Er verrät aber eine intime Kenntnis der damals nach dem Fall von Konstantinopel (1453) an den Höfen des christlichen Abendlands gegen ein weiteres Vordringen des Islam erwogenen Abwehrmaßnahmen. Bei diesen sollte Georg von Podiebrad eine bedeutende Rolle zukommen. Offenbar wurden die erwogenen Möglichkeiten zwar mehrfach variiert, dennoch scheiterte das Vorhaben endgültig an der grundsätzlichen Ablehnung durch Papst Pius II. In unserem Zusammenhang können alle damals zusammenklingenden Glaubens-, Macht- etc. Fragen aber dahingestellt bleiben. Bedeutsam ist hier nur, daß Palacký abschließend eine Identität der Verfasser von Wirtschaftstraktat und Viterbo-Brief für wahrscheinlich hält. Dabei zieht er sowohl Marini wie auch Martin Mair in Betracht. Eine endgültige Zuschreibung vermag er aber nicht vorzunehmen, da er auch eine möglicherweise denkbare Autorschaft eines ihm unbekannten Dritten nicht definitiv ausschließen kann. Da bereits seit jener allerersten Veröffentlichung des "Rats" allgemein die Tendenz besteht, den namentlich unbekannten Verfasser des Traktats in Marini zu erblicken, schließen auch wir uns diesem Votum an. Deshalb folgen nun einige Informationen zu dessen Person.

    Neben einer Reihe bekannter Aktivitäten, die Antoine de Marini für den böhmischen König Georg von Podiebrad abwickelte, sind viele der sein Leben ausmachenden Einzelheiten nicht faßbar. Erstmalig begegnet uns der im Jahre 1456 auftauchende "carbonista" Marini in der Steiermark. Er war dort Inhaber eines Kalk-und Ziegelbrennerprivilegs, beschäftigte sich aber auch mit Wasserbau und Mühlenkonstruktion nebst sonstigen technischen Anlagen. Seine Installationen und Erfindungen verkaufte er oder überließ sie gegen Gewinnbeteiligung interessierten Nutzern. Nach vorausgegangenen Kontakten zu König Ladislaus Postumus, wurde im Jahre 1457 dessen böhmischer Landesgubernator Georg von Podiebrad auf Marini aufmerksam. Aus anfangs nur der Lösung von Teilfragen geltenden ad-hoc-Konsultationen entwickelte sich eine auch nach Georgs Königswahl und -krönung weitergepflegte Zusammenarbeit. Dabei trat Marini bald als "minister minerarium regni huius et monetarum et multarum honestarum arcium peritus..." in Erscheinung[24]. Seine Befassung mit den König beschäftigenden Problemen nahm offenbar sehr schnell zu und bezog auch komplexere Sachgebiete, einschließlich Außenpolitik und Diplomatie, ein. Welch hohen Vertrauens sich Marini bei König Georg erfreute, geht daraus hervor, daß er bereits im Sommer 1461 als königlicher Rat bei der römischen Kurie tätig wurde. Dies ist umso bemerkenswerter, als es an König Georgs Ständigem Vertreter beim Heiligen Stuhl, Fantinus de Valle, "vorbei" geschah. Schon damals ging es um das Grundproblem der Königsherrschaft Georgs von Podiebrad: die offizielle päpstliche Bestätigung von deren Rechtmäßigkeit, bei Vermeidung gleichzeitiger Annulierung der Basler Kompaktaten, d.h. des utraquistischen Sonderstatus.

    Auch der mit großer Wahrscheinlichkeit von Marini verfaßte, weiter oben bereits erwähnte Brief aus Viterbo vom 8. August 1461 zeigt, daß der Schreiber mit den zentralen Anliegen und spezifischen Beweggründen von König Georgs Politik voll vertraut war. Auch hier mag es zutreffen, daß Marini wie in seinen Stellungnahmen zu manchen anderen an ihn herangetragenen Fragen betreffs der ihm vorschwebenden Lösungen häufig nur Stichworte lieferte. Deren Ausarbeitung samt Endformulierung, wie etwa jene für eine damals projektierte Antitürkenallianz überließ er dann zuständigkeitshalber den "Fachleuten". Möglicherweise verfiel er dabei gelegentlich sogar ungewollt in eine dem Boden der Tatsachen entrückte generalisierende Argumentationsweise oder einer ihm von vielen Kommentatoren mißbilligend vorgehaltene Ruhmredigkeit? Sowohl bei seinen Zeitgenossen wie auch bei Späteren finden wir manche nicht sonderlich schmeichelhafte Äußerungen über seine Art, die Dinge anzugehen[25]. Dennoch bleibt festzuhalten, daß er während der in Diensten des Königs von Böhmen verbrachten Jahre stets dessen volles Vertrauen genoß. Dieses hat er aber auch durch bemerkenswerte Leistungen am internationalen Parkett gerechtfertigt. Dabei mag ihm, etwa in Venedig oder Paris, eine seinem romanischen Naturell entsprungene unorthodoxe und pragmatische Verhandlungstaktik zustatten gekommen sein. Aber auch anderwärts erzielte er staunenswerte diplomatische Erfolge. So etwa, als es ihm noch anfangs 1464 gelang, den ursprünglich ablehnenden König Matthias Corvinus für einen ungarisch-böhmischen Freundschaftspakt zu gewinnen. Darüberhinaus vermochte Marini diese schwierigen Verhandlungen durch das ihm persönlich gemachte Zugeständnis zu krönen, bei künftigen Verhandlungen in Frankreich dort nicht nur die Königreiche Böhmen und Polen, sondern auch Ungarn vertreten zu dürfen. Man kann dies sicherlich als Beweis für Marinis diplomatisches Geschick nehmen. Vielleicht auch dafür, daß er eine besondere Gabe besaß, andere Menschen schnell für sich einzunehmen. Einen diesbezüglichen Hinweis gibt Urbánek[26] am Beispiel der von Marini hergestellten Kontakte zu Alberich Malleta, dem welt- und lebenserfahrenen, routinierten Gesandten Mailands am französischen Königshofe.

    Marinis dienstlich veranlaßte Reisetätigkeit war zweifellos kräftezehrend und strapaziös. So etwa, als die Signoria von Venedig im August 1462 noch über die Antwort auf ein ihr von ihm unterbreitetes böhmisches Abkommensangebot diskutierte, welches Venedig mit Frankreich, Polen, Ungarn und Böhmen verbünden sollte, Marini nach deren Entgegennahme mit einer Veränderungen und Ergänzungen enthaltenden neuen Vertragsfassung, bereits im Dezember 1462 wieder von Prag nach Frankreich aufbrach. Hier wird zugleich deutlich, wie sehr man damals am Prager Hofe an einem Übereinkommen mit Frankreich interessiert war. Dieses sollte eine entlastende Wirkung gegen den Druck der römischen Kurie bilden. Man versprach sich diese von einer Verlagerung der Anerkennungsproblematik König Georgs auf eine höhere, nämlich internationale Ebene. Eine solcherart verbesserte Position hätte eine von ihm in gesamtabendländischen Rahmen erstrebte militärisch-politische Leitungsfunktion dem König möglicherweise verheißen können. Auch dieser Plan scheiterte an Frankreichs ablehnender Haltung.

    Vermöge der beiderseits niemals gänzlich abgerissenen diplomatischen Fäden reiste Marini dennoch am 16. Mai 1464 wiederum nach Frankreich ab. Er war Mitglied einer großen böhmischen Gesandtschaft die unter der offiziellen Leitung von König Georgs erstem Diplomaten, dem Vogt der Niederlausitz Albrecht Kostka von Postupice, stand[27]. Auch diesmal bewährte sich Marinis Durchhaltewillen und Verhandlungskunst in ganz besonderer Weise. Zunächst hatten die Minister König Ludwig XI., vorwiegend Prälaten, die böhmischen Vorschläge, welche nach ihrer Auffassung das internationale Ansehen und den Machtanspruch des Papstes unzureichend berücksichtigten, en bloc abgelehnt. Auch hatte man sich bereits vorher vorsorglich anderweitig gegen die Türken gesichert, nämlich durch Bündnisse mit Venedig, Burgund, Ungarn und den italienischen Staaten. Somit meinte man, einer Allianz mit dem zudem seit dem 16. Juni 1464 in Rom offiziell der Ketzerei angeklagten Böhmenkönig entraten zu können. Dennoch vermochte es Marini, in seiner Eigenschaft als bevollmächtigter Rat der Könige von Böhmen, Polen und Ungarn, am 30. Juni 1464 von Ludwig XI. in Audienz empfangen zu werden. Dabei gelang es ihm, vom König die Zusicherung zu erhalten, er werde zwecks weiterer Verhandlungen noch im bevorstehenden Herbst eine eigene Gesandtschaft Prag senden. Neben diesem, etwas Zukünftiges antizipierenden, wenig verbindlichen Ergebnis konnte Kostkas Gesandtschaft einige Tage später aber doch noch etwas Konkretes nach Hause mitnehmen. Auch dabei hatte Marini seine Hände im Spiel. Es war ihm nämlich gelungen, in Dieppe bei einem erneuten Zusammentreffen mit König Ludwig XI., diesen für einen französisch-böhmischen Bündnisvertrag zu gewinnen, der, ungeachtet seitens der Geistlichkeit vorgebrachter Proteste, am 18. Juli 1464 unterzeichnet worden war. Hierbei bediente sich Marini - vielleicht um den Chef der Mission, Albrecht Kostka von Postupice, nicht zu des avouieren? - des ihm zustehenden Amtstitels[28] "magister omnium fodinarum que sunt in regno Boemiae et suis dominiis". Einen Eindruck von den schwierigen Begleitumständen der hierzu vorangegangenen Verhandlungen gewinnen wir anhand einer diesbezüglichen Mitteilung bei Urbánek [29]. Demnach soll Marini darüber den Mitgliedern der Gesandtschaft anvertraut haben, der König habe ausgerufen: "...es mag wem auch immer lieb oder leid sein, ich will mit dem König von Böhmen gut sein und zu Einvernehmen und Freundschaft gelangen!" Was der französische König im Kreis seiner Räte darüberhinaus alles an Erklärungen verlauten lassen mußte, um die konfessionellen Einwendungen gegen den Freundschaftsvertrag mit dem Ketzer zu parieren, ist niemals bekannt geworden.

    Dieses Meisterstück unkonventioneller Verhandlungstechnik war seinem sachlichen Gehalt nach allerdings ohne konkrete Substanz und kaschierte nur dürftig die Ergebnislosigkeit der mit hohen Erwartungen unternommenen Gesandtschaft. Daneben aber war es zugleich der letzte Dienst, den der weltläufige Diplomat und Lebenskünstler Antoine de Marini seinem königlichen Gönner und Klienten erwies. Konkret vermögen wir über ihn abschließend nur noch zu berichten, daß er kurz danach in Rouen seine Reisegefährten verließ und im Reiche König Georgs von Podiebrad niemals mehr gesehen ward. Was ihn zu diesem abrupten Ausklang seiner der böhmischen Krone erwiesenen Dienste letztlich bewog, bleibt der Spekulation überlassen [30]. Fest steht nur, daß er sich in der Folgezeit (1468) neben anderen Orten auch in Venedig [31] der Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen widmete.


    IV. Versuch einer Inhaltsverifikation


    1. Vorbemerkungen

    Zweifellos wurde der "Rat an König Georg" in durchaus ernster Absicht sowohl bestellt, wie auch abgefaßt. Somit ist die Frage legitim, ob und gegebenenfalls welche von praktischen Auswirkungen seiner etwaigen Befolgung sich nach Jahrhunderten noch erweisen/vermuten lassen? Vermöge der allgemeinen Geringschätzung, welche dem Memorandum entgegenzubringen man sich in langjähriger Übung angewöhnt hatte, scheint es einschlägige Bemühungen bisher tatsächlich kaum gegeben zu haben. Offenbar versprach man sich nichts davon. Daran mag unter anderem auch die etwas eigenwillige Abfassung des der Nachwelt überkommenen Marini Textes nicht unbeteiligt sein. Ein moderner Kenner vermutet [32], "von der wenig sympathischen Form her, wurde auch der Inhalt ungünstig beurteilt".

    Mithin erscheint es nicht ganz abwegig, einzelne von König Georgs ökonomische Sachverhalte betreffenden obrigkeitlichen Maßnahmen unter dem Aspekt zu sichten, ob sie eine Affinität zur Denk-und Argumentationsweise von dessen Wirtschaftsexperten Marini vermuten lassen. Dies sollte sich nicht nur auf den uns wörtlich vorliegenden Text beziehen, sondern auch den vermutbaren Intentionen der ihm vorausgegangene früheren Denkschriften entsprechen.

    Allerdings muß man bei Erwägung eines solchen Verifikationsversuchs ein bezüglich dessen Umfänglichkeit hier möglicherweise aufkommendes Mißverständnis ausschließen. Daher also der Hinweis, daß die erklärte Absicht des vorliegenden Schriftchens die erstmalige Publikation des "Rats an König Georg" in deutscher Sprache ist, und nicht eine systematische Abhandlung aller wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Königs. Es können mithin nur einzelne historische Vorgänge daraufhin betrachtet werden, ob sie möglicherweise praktische Umsetzungen von Postulaten des Memorandums sein mögen. Die dabei zu beachtenden zeitlichen Grenzen sind zwar recht eng, aber sicherlich nicht starr. Den Ausgangspunkt fixiert Marinis Ankunft im Königreich Böhmen. Das Ende kann man indessen wohl nicht mit seiner in Rouen erfolgten abrupten beruflichen Neuorientierung, also dem Jahre 1464, gleichsetzen. Vermöge der damals wie heute allen öffentlichen Verwaltungen eigenen internen Denkprozesse und Entscheidungszüge, aber auch unvorhergesehener externer Anstöße wegen, sind hier Verzögerungen tolerabel. Über 1471, das Todesjahr des Königs, hinaus dürften sie wohl nicht bestehen. Von da ab hatten die Herrschaftsverhältnisse in den einzelnen der böhmischen Krone wenigstens formal zugehörenden Ländern nicht nur personell sondern auch organisatorisch, grundlegende Veränderungen erfahren.

    An dieser Stelle ist für binnendeutsche Leser vorauszubemerken, daß ungeachtet einer schier unübersehbaren Vielzahl Georg von Podiebrad erwähnender Veröffentlichungen, es offenbar keiner der Autoren unternimmt, einen zwischen den konkreten Regierungshandlungen des Königs einerseits und Marinis "Rat" andererseits bestehenden ursächlichen Zusammenhang zu konstatieren. Offenbar gibt/gab es bisher noch niemanden, der eine solche direkte Verknüpfung anhand von verfügbaren Quellen für belegbar gehalten hätte.

    Dennoch aber möchte man nicht annehmen, daß der Inhalt des dem Herrscher vom befragten Experten vorgelegten Gutachtens bei Georg von Podiebrad keinerlei gedankliche Reaktionen ausgelöst haben sollte. Somit dürfte es nicht abwegig sein, bei der Erörterung einiger einschlägiger königlicher Maßnahmen aus den Sechziger Jahren zu unterstellen, daß ihre Details neben anderen implicite auch von Marini empfangenen Anregungen folgen. Die Entscheidung indessen, wie weit und in welchen Einzelheiten dies bei den nachfolgend recht wahllos und in nahezu stichwortartiger Kürze mitgeteilten aktenkundigen Einzelvorgängen zutreffen mag, muß dem Leser selbst überlassen bleiben.


    2. König Georgs Bergbau-, Wirtschafts- und Handelspolitik

    Im Jahre 1460 erneuerte Georg von Podiebrad den Nürnbergern ihre Handelsprivilegien, betreffend den freien Warenverkehr durch Böhmen und Mähren nach Polen, Ungarn und anderen Ländern, analog den für die Prager und manche andere geltenden Bestimmungen. Dabei blieben aber die für alle geltenden Mauten, Zölle, Geleitsgebühren [33] bestehen. Dazu vermeint Schenk [34], im Zeitraum 1460ff in König Georgs Innen- und Handelspolitik "vormerkantilistische Elemente" erkennen zu können. Indizien hierfür sieht er darin, daß der Herrscher sich bemühe, die Königsmacht durch systematische Ausbeutung natürlicher Reichtümer zu verstärken, sich im Bürgertum Rückhalt gegen den Adel zu schaffen und dazu zwecks Förderung einheimischer Kaufleute die Handelstätigkeit auszuweiten. Dem allem hätte Marini zwar zweifellos zugestimmt, es aber ausdrücklich als von ihm allein intendiert zu betrachten, ginge sicherlich zu weit.

    Bei Urbánek [35] finden wir wörtliche Zitate aus vielerlei um 1466/67 erfolgten schriftlichen Äußerungen König Georgs an zahlreiche außenstehende Dritte, welche vom Aufblühen der Urproduktion in Böhmens Bergbau [36] und Landwirtschaft, aber auch in nachgeordneten Wirtschaftsstufen wie Handel, Handwerk und allerlei Künsten berichten. Bedauerlicherweise wird dabei aber nichts über sie stimulierende Einzelentscheidungen des Herrschers mitgeteilt. An anderer Stelle berichtet Urbánek über die Art des Königs, Auseinandersetzungen über Wegerechte und -pflichten zu bereinigen; dabei habe er vorwiegend weniger nach politischen als nach wirtschaftsfördernden Grundsätzen entschieden. Auch Georg von Podiebrad begegnete sein politisches Handeln begleitenden antagonistischen Tendenzen. Dafür bietet Urbánek anschauliche Beispiele. So etwa anhand der vom König zwecks Hebung von Rechtssicherheit und Lebensstandard zielstrebig betriebenen physischen wie rechtlichen Wiederherstellung darniederliegender Gemeinwesen. Als bemerkenswerten Vorgang solcher Art aus dem Jahre 1466 nennt Urbánek [37] die ausdrücklich als deutsch und katholisch bezeichnete Stadt Chomutov (Komotau). Dort wurde Neubesitzern, welche von den ursprünglichen Eigentümern im Zuge der Hussitenkriege verlassene wüste Grundstücke inzwischen neu bebaut hatten, deren erbliches, lastenfreies Eigentum beurkundet. Damit wurden Nichtkatholiken gegenüber Katholiken bewußt bevorzugt, wie dies anderswo, nämlich in utraquistischen Städten, mit königlichem Placet von vornherein gehandhabt wurde. Auch solchen vordergründig konfessionell begründeten, im Endeffekt aber wirtschaftsfördernden Umschichtungen hätte Marini schwerlich widersprochen.

    In welchen Größenordnungen solche Maßnahmen stattfanden, erfahren wir bei Janáèek. Bezugnehmend auf Arbeiten von Tomek und Teige [38] beziffert er die allein den Prager Städten aus Konfiskationen von vormals Patriziern und kirchlichen Institutionen gehörigen Liegenschaften zugewachsenen Immobilien mit 317 Bürgerhäusern, sowie 160 Dörfern und Höfen. Diese waren bereits im August 1421 im Zuge der damaligen hussitischen Rechtsgestaltung auch aller auf ihnen lastenden "ewigen Renten" enthoben worden. Nominell war dies zwar aus theologisch-moralischen Gründen geschehen, praktisch jedoch hatte es die radikale Lösung eines mit städtischem Grundbesitz verbundenen spätmittelalterlichen Problems bedeutet [39]. Vermöge der Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer inzwischen beträchtlich ausgeweiteten Geldwirtschaft waren solche, vielfach als sündiger "Wucher" bekämpfte und im Gegensatz zu Hypotheken nicht ablösungsfähige, Belastungen nicht mehr systemkonform.

    Vermutlich auch aus dieser Erkenntnis begabte König Georg von Podiebrad im Jahre 1459 die Prager Städte mit einem diese dort seit nahezu vier Jahrzehnten geübte Praxis definitiv statuierenden, rückwirkenden Freistellungsprivileg. Die damit vom König vorgenommene rechtliche Konsolidierung lag wie in seinem, so auch im Interesse der Begünstigten. Auch hierüber finden wir in Marinis "Rat" nichts Ausdrückliches, aber dem Aspekt der von ihm postulierten allgemeinen Rechts- und Verkehrssicherheit, Landtafelaktualisierung und dgl. ist hier zweifellos Rechnung getragen.

    Offenbar kam es öfter vor, daß König Georg seine Machtbasis im Lande dadurch zu stärken suchte, daß er die Position ihm mißliebig gewordener Kommunen durch "Gegengewichte" relativierte. Auch dabei verlor er niemals seine Herrscherinteressen aus den Augen. Als die Bergstadt Jihlava (Iglau), welcher Papst Pius II. bereits die weitere Anerkennung der Kompaktaten gekündigt hatte, sich im Jahre 1467 auf die Seite der Widersacher des Königs schlug, zog der Herrscher daraus eine für Kutná Hora (Kuttenberg) angenehme Konsequenz [40]. Er enthob damals die Kuttenberger der Notwendigkeit, fürderhin in Angelegenheiten des Berg- und Stadtrechts Iglau als Oberhof zu konsultieren [41]. Gleichzeitig jedoch statuierte die Gewährung dieser "vollen Rechtshoheit" ein Appellationsrecht an den König, womit sich dieser die Chance der endgültigen Entscheidung in seine eigenen Interessen berührenden Fällen de facto vorbehielt. Hierin mag man ganz allgemein einen Beleg von König Georgs "pseudomerkantilistischer" Herrscherpolitik erblicken; Marini hat als "Ressortchef" des böhmischen Bergwesens hier sicherlich nicht widersprochen.

    Oftmals waren das königliche Wohlwollen dokumentierende Förderungsmaßnahmen auch von Stadtrechtserteilung oder diversen äußerlichen Privilegien begleitet. wie etwa dem Recht, städtische. Urkunden mit rotem Wachs zu siegeln. So im Falle von ®atec (Saaz) am 21. 8. 1464 [42], Støíbro (Mies) am 7. 6. 1469 [43]. Zusammen mit einer der gängigen Rechtspraxis entsprechenden gleichzeitigen Besserung des Stadtwappens stieg dadurch das Renommee der Stadt. Das war den wirtschaftlichen Aktivitäten ihrer Bürger, d.h. deren Lebensstandard (und Steuerkraft!), förderlich. Zumeist erfolgten solche Vorgänge nicht isoliert von einander. Im (dem Vorgang Støíbro/Mies zeitlich vorausgegangenen) "Gegenzug" hatte Papst Pius II. aus naheliegenden Gründen eine innenpolitisch neue Situation herbeigeführt, indem er seinerseits der nur 32 km entfernt liegenden Stadt Plzeò (Pilsen) mit einer Wappenbesserung und gleichzeitig erteiltem Recht zur Verwendung von rotem Siegelwachs, am 5.Juni 1466 deren Abfall von König Georg honorierte [44].

    Bei allen seinen Regierungshandlungen war Georg von Podiebrad sich seiner eigenen Interessenlage stets voll bewußt. So war es auch, als er im Juni 1459, wie oben mitgeteilt, den Prager Altstädtern und Neustädtern anläßlich des damaligen Zusammenbruchs ihrer städtischen Finanzen besondere Privilegien gewährte, welche sämtliche bestehenden kommunalen Schulden für alle Zeiten annulierten [45]. Dabei argumentierte der Herrscher nicht nur damit, daß die städtischen Verpflichtungen inzwischen zu einer schlechterdings untilgbaren Höhe angewachsen seien, sondern auch damit, daß die Bürger sie ohne seine vorherige Zustimmung verursacht hätten; daraus leitete er das Recht ab, sie ersatzlos niederzuschlagen. Dies mag wohl kurzfristig Dritten gegenüber ihren Kreditspielraum beeinträchtigt haben, längerfristig aber hat es den Prager Wirtschaftskreisen vermöge des Wegfalls beengender Altlasten eine umso grössere Bewegungsfreiheit eröffnet. Dennoch urteilt Janáèek, daß die Bürgerschaft sich im Blick auf ihre Zukunftsplanungen niemals in Sicherheit wiegen und der definitiven Ausgewogenheit ihrer Einnahmen- und Ausgabenrechnungen niemals völlig vertrauen konnte, "weil im Hintergrund der Herrscher weilte, der jederzeit neue Darlehen oder Geldgeschenke heischen konnte" [46]. Tatsächlich gelang es zeit seiner Herrschaft dem König niemals, auf Anforderungen solcher zusätzlicher Kassenmittel völlig zu verzichten. Solche Wünsche zurückzuweisen, mochten sich die angesprochenen Städter indessen zwecks Bewahrung ersprießlicher Beziehungen zu Herrscher offenbar nicht zu unterfangen.


    3. König Georgs Geldwesen, Währungspolitik und Münzreform 1469

    Es liegt nahe, daß eine sich dem möglicherweise stattgehabten Einfliessen von in Marinis "Rat" enthaltenen gedanklichen Anstößen in König Georg von Podiebrads Regierungshandlungen widmende deutschsprachige Darstellung dessen geldpolitische Maßnahmen nicht vernachlässigen soll. Einerseits, weil eine im Jahre 1469 erfolgte Neuordnung des böhmischen Geldwesens mit dem Namen des Königs verknüpft ist, andererseits, weil die einschlägigen Veröffentlichungen der letzten Jahrzehnte vorwiegend in tschechischer Sprache erfolgt sind.

    Zur Darstellung selbst mag angemerkt werden, daß nachfolgend nicht beliebige Einzeltatbestände in zufallsbedingter Wiedergabe, sondern deren chronologische Abfolge mitgeteilt werden soll. Sie soll sich aber, da nicht Hauptinhalt des Schriftchens sondern ergänzende Abrundung, nicht in Details verlieren. Wie Vorausgegangenes soll sie die Hauptanliegen von König Georgs Münzreform und deren Eingebettetsein in die zeitgenössische abendländische Geldwirtschaft vermitteln. Bezüglich ihres sachlichen Gehalts stützt sie sich auf maßgebliche Veröffentlichungen der tschechischen Forschung [47]. Daneben aber bleiben die uns Heutige nostalgisch berührenden Ausführungen des "Vaters der böhmischen Numismatik", P. Adauctus Voigt, nicht völlig unbeachtet.

    Nach dem Ausklingen zumindest der gravierendsten konfessionellen Hemmnisse, welche Handel und Wandel in den böhmischen Ländern jahrelang gelähmt hatten, mithin folgend auf das Jahr 1434 (Lipany!), begannen einzelne mutige ausländische Fernkaufleute ihre die Länder der St. Wenzelskrone durchquerenden vormaligen Reisewege wieder zu befahren. Es lag nahe, dabei nicht nur neue Geschäftskontakte zu suchen, sondern auch ehemalige wiederzubeleben.

    Bald aber stießen diese Bemühungen auf beträchtliche Hindernisse. Es ergab sich nämlich, daß ungeachtet des Anwachsens der Kuttenberger Silberausbeute seit der Jahrhundertmitte, das Land in einer latenten, bald aber immer offenkundiger werdenden, Inflation versank. Diese entstand zunächst dadurch, daß die Zufuhren von grundsätzlich mit Edelmetall zahlbaren Importwaren bei gleichzeitig bestehendem königlichem Ausfuhrverbot auf Barrensilber einen starken Abfluß von Kurantmünzen aus dem Zahlungsmittelumlauf bewirkten. Diese Tendenz verstärkte noch ein im Jahre 1460 auf königliche Anordnung unternommener Anlauf, in Kuttenberg qualitativ bessere Alltagsmünzen zu prägen und zu deren Gewinnung im Bedarfsfalle auf Pagament zurückzugreifen [48]. Daneben bestand noch eine andere Ursache der damals jedwede planmäßige Wirtschaftstätigkeit unterbindenden Zahlungsmittelmisere. Diese war das hemmungslose Einströmen unübersehbarer Massen von verschiedensten Münzständen ausgebrachter Kleinmünzen, sogenannter Schinderlinge, über die südlichen Landesgrenzen. Ein solche geringhaltige und unterwertige Münzen bezüglich Einfuhr, Annahme und Umlauf bekämpfendes strenges Verbot erfolgte anfangs 1458. Es bewirkte aber nur sehr wenig und vermochte die im Sinne des Gresham'schen Gesetzes [49] längst eingetretenen nachteiligen Auswirkungen nicht zu unterbinden. Darüberhinaus wurde es schon bald wieder gelockert, als König Georg aus Bayern eine ihm zustehende Summe von 16.000 Dukaten in unterwertigen Geprägen zugegangen war [50]. Ihre Umprägung unterblieb, weil dies völlig unwirtschaftlich gewesen wäre. Dennoch aber mochte der Herrscher sie nicht aus dem Verkehr ziehen und ungenutzt thesaurieren. Andererseits begegnen uns im Verlauf der nachfolgenden Jahre auch königliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Umlaufs der vielerlei Sorten unterwertiger Pfennige. Dabei ist bemerkenswert, daß dies in Erkenntnis der grenzüberschreitenden Natur des Problems offenbar in Abstimmung mit territorial benachbarten Münzständen geschah. Dieser von Neme¹kal geäußerten Vermutung [51] wird angesichts nahezu zeitgleicher Münzmandate der nieder- und oberbayerischen Herzöge wohl zuzustimmen sein. Urkundliche Belege bewußten Zusammenwirkens fehlen ebenso, wie Anordnungen über die technischen Parameter der dem Publikum in den vom selben Autor genannten offiziellen Wechselstuben bei Ablieferung in ihrem Besitz befindlicher verrufener Pfennige ausgefolgten neuen Gepräge. Er selbst nennt diesbezüglich einen das Jahr 1464 betreffenden Hinweis bei Hásková [52]. Da ist die Rede von löwengezierten Münzen im Gewicht von 0,448 g und 0,444 g, bei Feinheiten der Silberlegierung von 217/1000 und 279/1000. An gleicher Stelle gibt Neme¹kal noch den in unserem Zusammenhang bedeutsamen Hinweis auf die zeitgleiche Anwesenheit des "Rat"-Autors Marini bei Hofe. Daß dieser Vertraute des Königs sich mit Fragen des Geldwesens befaßte, ist offenkundig; bedauerlicherweise aber liegt der Wortlaut seines dem Münzwesen gewidmeten Memorandums nicht (mehr) vor.

    Aus Widerspiegelungen, die er im Text des uns hier primär befassenden Handelswesen-Memorandums vermutet, leitet Neme¹kal [53] bezüglich dessen Inhalts ex post folgende Postulate ab:

    1. Da den erstrebten Importen keine sie ausgleichenden Exporte gegenüberstehen, aber die Ausfuhr von Barrensilber aus Böhmen verboten ist, müssen im Lande wieder vollwertige silberne Standardmünzen (Prager Groschen) hergestellt werden.

    2. Parallel hierzu sind, ebenfalls als vollwertige Kurantmünzen, silberne Teilstücke zu prägen.

    3. Auch sollte ein vielfach und vielseitig erörtertes Anliegen, nämlich die Wiederaufnahme der Prägung böhmischer Goldmünzen, ernsthaft erwogen werden.

    Die dringliche Unabweisbarkeit dieser gesamten Thematik geht auch daraus hervor, daß König Georg von Podiebrad unter dem 26. Feber 1467 nicht nur seine Entschlossenheit zur Wiederaufnahme der Prägung von Prager Groschen offiziell in die Landtafeln aufnehmen ließ, sondern auch die Wiedererrichtung des Amts der königlichen Münzwardeine verfügte. Dabei mag ihn nicht nur am Rande beflügelt haben, daß einige Tage davor, am 21. Feber 1467, der "Grünberger Herrenunion" [54] von Kaiser Friedrich III. das Recht erteilt worden war, in Plzeò/Pilsen Kleinmünzen schlagen zu lassen.

    Für König Georg war es völlig klar, daß die Wiederherstellung einer prosperierenden Wirtschaft in seinem Reich die Wiederherstellung eines geordneten Geldwesens zur Vorbedingung hatte. Dies bewog ihn zum Erlaß einer grundsätzlichen Münzreform, welche der Landtag am 5. Juni 1469 annahm. Zwar begleitete ein nicht sonderlich günstiges politisch-militärisches Umfeld diesen Schritt, dennoch aber war er hinsichtlich seiner sachlich-technischen Voraussetzungen nicht unrealistisch. Immerhin war die Kuttenberger Silberförderung im letzten Drittel des Jahrhunderts in ihre "Zweite Blütezeit" eingetreten. Deren bis zum Jahrhundertausgang ermittelten Durchschnittserträge [55] werden mit etwa insgesamt 4.500 kg jährlich beziffert.

    Das augenfälligste Ergebnis der Podiebradschen Münzreform ist die Wiederaufnahme der seit einem halben Jahrhundert ausgesetzten Prägung von Prager Groschen. Dabei sollten die Neuprägungen hinsichtlich ihrer Gestaltung und technischen Einzelheiten analog an die Münzen aus König Wenzels IV. Tagen [56] anknüpfen.

    Dieser sich im Blick auf z.B. die Münzqualität am Überkommenen orientierenden Grundsatzbestimmung seiner Ordnung, fügte der Böhmenkönig auch ein Novum bei. Es betraf die Zirkulationsfähigkeit von Zahlungsmitteln in seinem Herrschaftsgebiet und erweiterte das offizielle Geldsystem zur Viererordnung, indem es den Meißnischen (Sächsischen) Groschen einbezog. Diese vom hohen Realitätssinn Georgs von Podiebrad zeugende Maßnahme trug der Empirie des damaligen Wirtschaftslebens Rechnung. Wegen der jahrzehntelang unterbliebenen eigenen Groschenprägung waren in Böhmen die qualitätsvollen Groschen der benachbarten Sachsenherzöge heimisch geworden [57] und hatten eine feste Stellung und Funktion im böhmischen Geldwesen erlangt. Die daraus erwachsenen gegenseitigen Wertrelationen wurden nun offiziell festgelegt als

    1 Prager Groschen = 7 Pfennige = 14 Heller
    1 Meißner Groschen = 6 Pfennige = 12 Heller
    1 Pfennig = 2 Heller

    Ergänzend ist anzumerken, daß Marinis früherer Vorschlag, die Goldmünzprägung wieder aufzunehmen, im Zuge der Reform von 1469 aus welchem Grunde auch immer, nicht verwirklicht wurde. Durch die obenstehende Mitteilung der für das zeitgenössische Publikum relevanten vordergründigen "Spielregeln" von König Georgs damaliger Münzreform ist dem Anliegen dieses Schriftchens insoweit wohl Genüge getan [58]. Eine vertiefende Erörterung der den Herrscher dabei vor dem Hintergrund des seinerzeit von Marini empfangenen "Rats" in bestimmten konkreten Einzelheiten möglicherweise leitenden Motivation könnte angesichts der derzeitigen Quellenlage nur rein spekulativ erfolgen; somit ist sie entbehrlich.


    D. Literatur zum Thema

    Im Laufe der Jahrhunderte hat König Georg von Podiebrad ebenso wie das ihn prägende zeitgenössische politische, soziale und konfessionelle Umfeld vielerlei literarische Würdigungen erfahren. Naheliegenderweise ist die Mehrzahl dieser Texte in tschechischer Sprache abgefaßt, doch gibt es auch eine beträchtliche Anzahl deutschsprachiger Autoren. Publikationen in anderen Sprachen sind die Ausnahme; so jedenfalls bis in die Sechziger jähre des 20.Jahrhunderts. Damals nahmen die für Wissenschaft und Kultur zuständigen Prager Instanzen des sozialistischen Staats das fünfhundertjährige Jubiläum (1464-1964) des von König Georg dem Abendland unterbreiteten Friedensplans zum Anlaß, den "Ketzerkönig" international bekanntzumachen. Hierzu erschien (neben den obligaten russischen) auch eine Reihe in französischer, englischer und anderen Sprachen abgefaßter Veröffentlichungen.

    Die nachfolgend genannten Publikationen können nicht beanspruchen, ein repräsentatives Spiegelbild der greifbaren Podiebrad-Literatur zu sein. Sie sind vorwiegend darauf beschränkt, die Herkunft der im Text zitierten Hinweise zu belegen.

    Barto¹, F. M.: Návrh krále Jirího na utvoøení svazu evropských státù (Der Vorschlag König Georgs zur Bildung eines europäischen Staatenbunds), in: Jihoèeský zborník historický, Nr. 12, Seite 65-82; Prag 1939

    Bog, Ingomar (Herausg.): Der Außenhandel Ostmitteleuropas 1450-1650 - Die ostmitteleuropäischen Volkswirtschaften in ihren Beziehungen zu Mitteleuropa; Köln und Wien 1971

    Brockhaus, Clemens: Gregor von Heimburg - Ein Beitrag zur deutschen Geschichte des 15. Jahrhunderts, Neudruck (1969) der Ausgabe von 1861

    Chylík, Jindøich: Nejstarsi èeský spis národohospodarský (Die älteste tschechische nationalökonomische Schrift), in: Sborník vìd právních a státních, Nr.XXXII, Seite 406-415; Prag 1932

    Èárek, Jirí: Mìstské znaky v èeských zemích (Städtische Wappen in den böhmischen Ländern); Prag 1985

    Denis, Ernest: Fin de l'indépendance boheme, Bd.I Georges de Podiebrad, 2.Auflage; Paris 1930

    Erben, Karel Jaromír: Rada králi Jirímu o zlep¹ení kupectví v Èechách (Rat an König Georg, betreffend die Verbesserung des Handelswesens in Böhmen), in: Výbor z literatury èeské, Seite 778-792; Prag 1868.

    Hásková, Jarmila: Pøíspìvek k typologii, váze a jakosti pra¾ských gro¹ù krále Jiøího z Podìbrad (Beitrag zu Typologie, Gewicht und Qualität der Prager Groschen des Königs Georg von Podiebrad), enthalten in der Karel Castelín zur Feier seines numismatischen Lebenswerks anläßlich seines 70. Geburtstags gewidmeten Festschrift; Hradec Králové (Königgrätz) 1973

    Janáèek, Josef: Mìstské finance a investice: Praha 1420-1547 (Städtische Finanzen und Investitionen: Prag 1420 - 1547), ÈSÈH, Bd.25; Prag 1977

    Kalivoda, Robert: Die hussitische Revolution und die Podiebrader Epoche, in: Cultus Pacis, Etudes et documents du Symposium Pragense Cultus Pacis 1464-1964 - Commemoratio pacis generalis ante quingentos annos a Georgio Bohemiae rege propositae, Seite 167-178; Prag 1966

    Kejø, Jiøí: Manuscrits, editions et traductions du projet, in: Cultus Pacis, Etudes et documents du Symposium Pragense Cultus Pacis 1464-1964 - Commemoratio pacis generalis ante quingentos annos a Georgio Bohemiae rege propositae, Seite 75-82; Prag 1966

    Louda, Jiøí: Europäische Städtewappen; Balzers 1969

    Messler, Gerhard: Das Weltfriedensmanifest König Georgs von Podiebrad - Ein Beitrag zur Diplomatie des 15. Jahrhunderts. Deutsche Übersetzung; Kirnbach 1973

    Neme¹kal, Lubomír: Poèátek ra¾by èeského tolaru a konec ra¾by pra¾ského gro¹e (Der Beginn der Ausprägung des Böhmischen Talers und das Ende der Prägung von Prager Groschen); Prag 1997

    Palacký, Franti¹ek: Rada králi Girjmu o zlepssenj kupectj w Èechách (Rat an König Georg, betreffend die Verbesserung des Handelswesens in Böhmen), in: Èasopis spoleènosti wlastenského Museum w Èechách; Prag 1828

    Poli¹enský, Josef (Herausg.): Minulost na¹ého státu v dokumentech (Die Vergangenheit unseres Staates in Dokumenten); Prag 1971

    Rejchrtova, Noemi: Administrator Václav Koranda o lichvì (Administrator Wenzel Koranda über den Wucher), im Sammelwerk: Acta reformationem bohemicam illustrantia, Redaktion A. Molnár, Seite 129 - 164; Prag 1978.

    Schwitzky, Ernst: Der europäische Fürstenbund Georgs von Podiebrad in: Arbeiten aus dem juristisch-staatswissenschaftlichen Seminar der kgl. Universität Marburg, herausg. von Walter Schücking, Heft 6; Marburg a/L 1907.

    Tschechoslowakische Akademie der Wissenschaften: The Universal Peace Organization of King George of Bohemia - A Fifteenth Century Plan for Worid Peace 1462/64, Redaktion Franti¹ek Kavka, Vladimír Outrata, Josef Poli¹enský; Prag 1964

    Urbánek, Rudolf: Vìk podìbradský, Bd.I; Prag 1915; in: Èeské dìjiny, Bd. III.1

    - Vìk podìbradský, Bd.II; Prag 1918; in: Èeské dìjiny, Bd. III.2

    - Vìk podìbradský, Bd.I; Prag 1930; in: Èeské dìjiny, Bd. III.3

    - Vìk podìbradský, Bd.I; Prag 1962; in: Èeské dìjiny, Bd. III.4

    Vanìèek, Václav: Eine Weltfriedensorganisation nach den Vorschlägen des böhmischen Königs Georg von Podiebrad und nach den Ideen des Johann Amos Comenius, in: Sitzungsberichte der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, Klasse für Philosophie, Geschichte, Staats- und Wirtschaftswissenschaften, Jahrgang 1962, Nr.3; Berlin 1963

    Voigt a St.Germano, Adauctus: Beschreibung der bisher bekannten Böhmischen Münzen, Bd.2; Prag 1772

    Winter, Eduard: Tausend Jahre Geisteskampf im Sudetenraum; Salzburg 1938

    Zelenka, Ales und Javora, Tony: Sudetendeutsches Wappenlexikon, Passau 1985


    E. Anmerkungen

    [21] Titel siehe Anm. 12.

    [22] Barto¹, a.a.O., Seite 7ff.

    [23] Brockhaus, a.a.O., Seite 303.

    [24] Urbánek, Bd.III, Seite 570, Anm.

    [25] So berichtet Kitzing, der Breslauer Procurator am päpstlichen Hof, anfangs 1462 nach Hause, daß Marini "von allen, die ihn zu Rom kennen, für einen Lügner gehalten" wurde. Bei Denis finden wir über Marini "brasseur d'idées, qui savait tout, parlait tout, se melait de tout, qui fabricant de tuiles, se révélait diplomate". - Zahlreiche ähnliche Urteile etwa bei Messler, a.a.O. Seite 24ff. Billigerweise ist aber bereits hier darauf hinzuweisen, daß diese Bewertungen vorwiegend dem Diplomaten Marini gelten. Sie stehen im Zusammenhang mit den von diesem ins Spiel gebrachten Prämissen der damals international diskutierten Antitürkenallianz; den Wirtschaftspolitiker Marini wird man vermutlich anders zu würdigen haben.

    [26] Urbánek, Bd.IV, Seite 756, Anm.

    [27] Über diese Gesandtschaft unterrichtet recht detailliert ein erhalten gebliebenes Tagebuch ihres Sekretärs, des Junkers ©a¹ek von Bíøkov, sowie dessen Bruders Wenzel. Erstveröffentlichung von Palacký im Jahrgang I, 1827, Seite 40-67 des "Èasopis...", s. Anm. 12. - Spätere Publikationen im "Archiv èeský" von J. Kalousek (1887) und R.Urbánek (1940).

    [28] Urbánek, Bd.IV, Seite 328, Anm.

    [29] Urbánek, Bd.IV, Seite 762.

    [30] So wäre sogar denkbar, daß es Interessierten geglückt sein mochte, in Marini selbst oder mit dessen Wissen in der königlichen Kanzlei einen "Maulwurf" zu installieren, dessen Enttarnung zu gewärtigen war. Immerhin hatte Palacký den Text der an den König gerichteten Denkschrift in Jindøichùv Hradec (Neuhaus) entdeckt, das Sitz einer der führenden katholischen Familien des Landes war. Eine solche Annahme könnte gestützt werden, durch die vom Entdecker unterstellte Identität der Verfasser von Memorandum und dem von seinem Gesandten an den König gerichteten, zweifellos vertraulichen, "Viterbo-Brief".

    [31] Urbánek, Bd.IV, Seite 764, Anm.

    [32] Chylík, a.a.O., Seite 412.

    [33] Urbánek, Bd.IV, Seite 69.

    [34] Schenk, Hans, Die Beziehungen zwischen Nürnberg und Prag 1450-1500 s. Bog (Herausg.), Seite 190.

    [35] Urbánek, Bd.IV, Seite 175.

    [36] Analoge Hinweise finden wir auch bei Voigt, siehe Bd.II, Seite 294.

    [37] Urbánek, Bd.IV, Seite 185/186.

    [38] Janáèek, ÈSÈH, Bd.25, Seite 408ff.

    [39] Rejchrtová, a.a.O., Seite 141.

    [40] Urbánek, Bd.IV, Seite 189.

    [41] Auch Voigt erwähnt im Zuge einer Aufzählung auch anderer der Stadt gewährter Vergünstigungen dieses Privileg ebenfalls. Bezeichnenderweise aber ohne Hervorhebung des konfessionell-politischen Hintergrunds - Bd.II, Seite 295, Anm.80.

    [42] Zelenka, a.a.O., Seite 315.

    [43] Èárek, a.a.O., Seite 364.

    [44] Èárek, a.a.O., Seite 297, desgleichen auch Louda, a.a.O., Seite 85.

    [45] Janáèek, ÈSÈH, Bd.25, Seite 410.

    [46] Janáèek, ÈSÈH, Bd.25, Seite 413.

    [47] Hier sind an erster Stelle zu nennen, die auch im deutschen Sprachraum nicht unbekannten Karel Castelín, Jarmila Hásková, Lubomír Neme¹kal, Jaroslav Po¹váø.

    [48] Neme¹kal, a.a.O., Seite 13.

    [49] Nach dem Londoner Finanzmann Sir Thomas Gresham, 1519-1579. Betrifft die bereits im Altertum empirisch gewonnene Erkenntnis "Schlechtes Geld verdrängt gutes" (aus dem Umlauf).

    [50] Neme¹kal, a.a.O., Seite 12.

    [51] Neme¹kal, a.a.O., Seite 13.

    [52] Hásková, Pøíspìvek, Seiten 250/251.

    [53] Neme¹kal, a.a.O., Seite 14.

    [54] Die bereits erwähnte, seit November 1465 bestehende katholische Adelsopposition. Deren in Pilsen geschlagene Münzen sind von den zeitgleichen Kuttenberger Erzeugnissen für uns nicht unterscheidbar.

    [55] Neme¹kal, a.a.O. Seite 11.

    [56] Dies sind - das sei für bohemonumismatisch weniger Informierte angemerkt - jene Prager Groschen, welche den Namen WENCEZLAVS TERCIVS tragen. Der Münzherr entstammte als Sohn Karls IV. der Luxemburger Dynastie und war der dritte offiziell zum König von Böhmen gekrönte Träger, zugleich aber der vierte Herrscher dieses Namens.

    Ein ihm etwa um ein Jahrhundert vorausgegangener gleichnamiger Przemyslidenfürst, Sohn König Wenzels II., des "Vaters der Prager Groschen", war bereits im Jahre 1306 als Sechzehnjähriger in Olmütz einem Attentat erlegen. Er hatte nur etwa ein Jahr lang in Nachfolge seines 1305 verstorbenen Vaters die Herrscherwürde innegehabt; bei seinem Tode war er noch nicht amtlich gekrönt und hatte auch noch keine eigenen Münzen schlagen lassen. Dennoch aber erscheint er als Wenzel III. in der Abfolge von Stammvater Przemysls Deszendenten.

    [57] Neme¹kal, a.a.O., Seite 17. Zweifellos ist dieser nicht der einzige Vorgang in Georg von Podiebrads herrscherlichem Handeln, wo er es für sinnvoll befand, dem nachzugeben, was man um die Wende zum 3. Jahrtausend als "normative Kraft des Faktischen" zitiert.

    [58] Für den an konkreteren numismatischen Details Interessierten bleibt dabei hinsichtlich der resultierenden Neuprägungen vieles offen. So zweifellos die Fragen nach Stückgewichten und Materialzusammensetzung der neu emittierten Geldstücke. Gerade diese Themen haben in den zurückliegenden Jahren Anstoß zu vielerlei einschlägigen Forschungen gegeben. Sie haben in der tschechischen Fachliteratur so manchen Niederschlag gefunden. Allerdings sind die Autoren solcher Artikel mangels sachbezogener zeitgenössischer Quellen vorwiegend auf statistische Auswertung metrologischer und material-analytischer Reihen von sowohl zeitlich, wie auch örtlich völlig unregelmäßig gestreuten Fundmünzen angewiesen.



Reformation:

> Johannes Mathesius (1504-1565)
> Jan Hus und die hussitische Bewegung
> Der Hussitenkönig Georg von Podiebrad
> Die Brüderunität (Unitas fratrum)
> Friedrich Reiser (1401-1458)
> Balthasar Hubmaier (1480-1528)
> Kaiser Karl IV. und die Vertreibung der Juden aus Nürnberg
> Rat an König Georg - eine Denkschrift
> Das Archiv des Brüderbischofs Matou¹ Koneèný
> David Zeisberger (1721-1808)
> M. Wernisch: Die Unität der Böhmischen Brüder
> J. Just: Neue Forschungen zur Reformationsgeschichte
> J. Èepelák: Tschechisch-deutsche Beziehungen im Überblick
> Die Entstehung der Toleranzgemeinden in Prag

Valid HTML 4.01!
© Copyright 2006-2019 Johannes-Mathesius-Gesellschaft - Evangelische Sudetendeutsche e.V.
www: https://www.mathesius.org Mail: info@mathesius.org
Webhosting: wyl.de Tuesday, 29-Jan-2019 12:48:27 CET