Rat an König Georg
die Verbesserung des Handelswesens in Böhmen betreffend
Ein nationalökonomischer Traktat aus dem 15. Jahrhundert
Deutsche Übersetzung von Gerhard Messler, Prag 2007
A. Vorbemerkungen des Autors
B. Zeitgenossen und Zeitumstände
C. Die Denkschrift "Rat an König Georg"
D. Literatur zum Thema
E. Anmerkungen
(zweiter Teil)
Es liegt nahe, mit der Veröffentlichung eines historischen Textes der
Leserschaft auch dessen Verfasser vorzustellen. Leider kann dies in unserem
Falle nicht ohne Einschränkung geschehen, weil eine exakte Zuschreibung
des Traktats anhand zeitgenössischer Unterlagen nicht belegbar ist. Auf
diesen Mangel weist der "Vater der böhmischen Geschichtsschreibung", Franz
Palacký, bei der ersten offiziellen Publikation[21] dieses von ihm vier Jahre vorher entdeckten
ältesten böhmischen Wirtschaftsmemorandums, bereits im Jahre 1828
hin. Damals befand sich die als der zweiten Hälfte des
15. Jahrhunderts zugehörig erkannte Handschrift im Besitz der Grafen
Czernin von Chudenitz in Südböhmen. Sie gehörte damals zu den
Beständen des Schloßarchivs von Jindøichùv Hradec
(Neuhaus).
Auch späterhin ist es nicht gelungen, den Verfasser der Denkschrift zu
ermitteln. Bereits ihr Entdecker Palacký hatte vergebens
diesbezügliche Überlegungen angestellt und diese in einer dem
Wortlaut des Dokuments vorangestellten Einleitung mitgeteilt.
Bei seinen Erwägungen bediente sich Palacký mehrerer das Umfeld der
böhmischen Herrscher des 15.Jahrhunderts in Betracht ziehender Einstiege.
Zunächst erkannte er den als Adressat angesprochenen König in der
Person Georgs von Podiebrad (1458-1471). Die diesem vorausgegangenen, wie auch
die nachgefolgten Träger der böhmischen St. Wenzelskrone, die
Könige Ladislaus und Wladislaw, können anhand im Traktat enthaltener
sachlicher Kriterien als Besteller ausgeschlossen werden. Auch daß und wie
der anonyme Verfasser in seiner Eigenschaft als Rat des Königs bei
diversen diplomatischen Missionen an auswärtigen Höfen in Erscheinung
trat, untermauert die Annahme, daß man den Initiator der Denkschrift in
Georg von Podiebrad erblicken muß. Die im Text angesprochenen
Themenkomplexe wie Rechtssicherheit, Währungsstabilität,
Regalienhandhabung, Wirtschaftsförderung u.a., entsprechen voll der von
König Georg (so auch bereits in dessen vorausgegangener Funktion als
Landesgubernator) verfolgten herrscherlichen Linie. Da es seit Palackýs
Tagen niemandem gelungen ist oder auch nur erforderlich erschien, dessen Georg
von Podiebrad unterstellende Adressatenvermutung zu entkräften, ist es
wohl sinnvoll, diese anzuerkennen und zu übernehmen.
Damit jedoch ergibt sich auch bezüglich aller Erwägungen zur Person
des unbekannten "Rat"-Gebers ein sachliches, aber auch ein zeitliches
Ausschlußkriterium: der Verfasser muß jemand aus dem
zeitgenössischen und persönlichen Umfeld König Georgs von
Podiebrad sein. Er muß dessen Vertrauen genossen und, so jedenfalls in den
Augen des Herrschers, über die erforderliche Qualifikation, Urteilskraft
und Ambition verfügt haben. Er mußte gewillt/imstande sein, das
königliche Anliegen zu erfassen, die erforderlichen Maßnahmen zu
formulieren und einzuleiten, möglicherweise sogar sie durchzuführen
und abzuwickeln.
Auch die Überlegungen von Palacký, um die Anonymität des
Denkschriftautors zu lüften, bewegten sich in solchen Bahnen. Dabei hielt
er von auf den Gesuchten zutreffenden Details des Textes fest, daß
- er im Auftrag des Königs bei mehreren auswärtigen christlichen
Mächten diplomatische Aufgaben wahrgenommen hatte;
- von Geburt kein böhmisches Landeskind sondern Ausländer war;
- er die in tschechischer Sprache vorgelegte, nach Aufbau und Diktion aber
ursprünglich wohl lateinische, Denkschrift dem König selbst ins
Tschechische übersetzt oder übersetzen lassen hatte;
- er in schier unbegrenztem Selbstbewußtsein sich seiner meisterhaften
Kenntnisse und Fähigkeiten, desgleichen der Unübertrefflichkeit
seiner Traktate in den höchsten Tönen rühmte.
Nach seiner Betrachtung der zur Identifizierung des Denkschrift-Verfassers
möglicherweise hilfreichen Inhaltsdetails, wandte sich Palacký auch
den von König Georg in einschlägigen Regierungsgeschäften
konsultierten, am Prager Hofe tätigen ausländischen königlichen
Räten zu. Er kennt und benennt deren drei:
1. Anton Marini von Grazioli (Grenoble), den er für einen Italiener
hält, ungeachtet dessen, daß dieser selbst sich an anderer Stelle
Antonius Carbonista de Francia nennt.
2. Martin Mair (Mayer, Mayr), Doktor der Rechte und Rat der bayerischen
Herzöge, mit dem König Georg des öfteren in tschechischer
Sprache verhandelt hatte. Die für die Jahre 1459-1465 belegte
Zusammenarbeit mit diesem "überragenden Diplomaten" war so intensiv und
nachhaltig, daß Dr. Mair z.B. von Barto¹ als "zeitweiliger
de-facto-Außenminister" Georgs bezeichnet wird[22].
3. Gregor von Heimburg, von 1466 bis 1471 Geheimer Rat König Georgs, ein
überaus strebsamer und fähiger Fachmann.
Die beiden letztgenannten waren ob ihrer Gelehrsamkeit und politischen
Erfahrenheit bei den Zeitgenossen in ganz Deutschland bekannt und überaus
geachtet. Ein modernes Urteil[23] sagt, "Mayer
war ein viel feinerer Politiker wie Heimburg, aber ihm fehlte dessen heroischer
Sinn".
Vor der Publikation des Originalwortlauts seiner Entdeckung, des an den
König gerichteten Memorandums, bietet Palacky in seinem Bemühen, sich
der Identität von dessen Autor doch wenigstens spekulativ anzunähern,
dem Leser eine sich über zwei Druckseiten hinziehende Zusammenfassung von
politisch-historischen Entwicklungen der Jahre zwischen 1460 und 1465. Dies
erfolgt besonders im Blick auf einen sich in seinem Besitz befindlichen, an
König Georg adressierten Brief von dessen Gesandten zum päpstlichen
Hof, datiert vom 8. August 1461, aus Viterbo. Der Name auch dieses
Schreibers bleibt unbekannt. Er verrät aber eine intime Kenntnis der
damals nach dem Fall von Konstantinopel (1453) an den Höfen des
christlichen Abendlands gegen ein weiteres Vordringen des Islam erwogenen
Abwehrmaßnahmen. Bei diesen sollte Georg von Podiebrad eine bedeutende
Rolle zukommen. Offenbar wurden die erwogenen Möglichkeiten zwar mehrfach
variiert, dennoch scheiterte das Vorhaben endgültig an der
grundsätzlichen Ablehnung durch Papst Pius II. In unserem Zusammenhang
können alle damals zusammenklingenden Glaubens-, Macht- etc. Fragen aber
dahingestellt bleiben. Bedeutsam ist hier nur, daß Palacký
abschließend eine Identität der Verfasser von Wirtschaftstraktat und
Viterbo-Brief für wahrscheinlich hält. Dabei zieht er sowohl Marini
wie auch Martin Mair in Betracht. Eine endgültige Zuschreibung vermag er
aber nicht vorzunehmen, da er auch eine möglicherweise denkbare
Autorschaft eines ihm unbekannten Dritten nicht definitiv ausschließen
kann. Da bereits seit jener allerersten Veröffentlichung des "Rats"
allgemein die Tendenz besteht, den namentlich unbekannten Verfasser des
Traktats in Marini zu erblicken, schließen auch wir uns diesem Votum an.
Deshalb folgen nun einige Informationen zu dessen Person.
Neben einer Reihe bekannter Aktivitäten, die Antoine de Marini für
den böhmischen König Georg von Podiebrad abwickelte, sind viele der
sein Leben ausmachenden Einzelheiten nicht faßbar. Erstmalig begegnet uns
der im Jahre 1456 auftauchende "carbonista" Marini in der Steiermark. Er war
dort Inhaber eines Kalk-und Ziegelbrennerprivilegs, beschäftigte sich aber
auch mit Wasserbau und Mühlenkonstruktion nebst sonstigen technischen
Anlagen. Seine Installationen und Erfindungen verkaufte er oder
überließ sie gegen Gewinnbeteiligung interessierten Nutzern. Nach
vorausgegangenen Kontakten zu König Ladislaus Postumus, wurde im Jahre
1457 dessen böhmischer Landesgubernator Georg von Podiebrad auf Marini
aufmerksam. Aus anfangs nur der Lösung von Teilfragen geltenden
ad-hoc-Konsultationen entwickelte sich eine auch nach Georgs Königswahl
und -krönung weitergepflegte Zusammenarbeit. Dabei trat Marini bald als
"minister minerarium regni huius et monetarum et multarum honestarum arcium
peritus..." in Erscheinung[24]. Seine Befassung
mit den König beschäftigenden Problemen nahm offenbar sehr schnell zu
und bezog auch komplexere Sachgebiete, einschließlich Außenpolitik
und Diplomatie, ein. Welch hohen Vertrauens sich Marini bei König Georg
erfreute, geht daraus hervor, daß er bereits im Sommer 1461 als
königlicher Rat bei der römischen Kurie tätig wurde. Dies ist
umso bemerkenswerter, als es an König Georgs Ständigem Vertreter beim
Heiligen Stuhl, Fantinus de Valle, "vorbei" geschah. Schon damals ging es um
das Grundproblem der Königsherrschaft Georgs von Podiebrad: die offizielle
päpstliche Bestätigung von deren Rechtmäßigkeit, bei
Vermeidung gleichzeitiger Annulierung der Basler Kompaktaten, d.h. des
utraquistischen Sonderstatus.
Auch der mit großer Wahrscheinlichkeit von Marini verfaßte, weiter
oben bereits erwähnte Brief aus Viterbo vom 8. August 1461 zeigt,
daß der Schreiber mit den zentralen Anliegen und spezifischen
Beweggründen von König Georgs Politik voll vertraut war. Auch hier
mag es zutreffen, daß Marini wie in seinen Stellungnahmen zu manchen
anderen an ihn herangetragenen Fragen betreffs der ihm vorschwebenden
Lösungen häufig nur Stichworte lieferte. Deren Ausarbeitung samt
Endformulierung, wie etwa jene für eine damals projektierte
Antitürkenallianz überließ er dann zuständigkeitshalber den
"Fachleuten". Möglicherweise verfiel er dabei gelegentlich sogar ungewollt
in eine dem Boden der Tatsachen entrückte generalisierende
Argumentationsweise oder einer ihm von vielen Kommentatoren mißbilligend
vorgehaltene Ruhmredigkeit? Sowohl bei seinen Zeitgenossen wie auch bei
Späteren finden wir manche nicht sonderlich schmeichelhafte
Äußerungen über seine Art, die Dinge anzugehen[25]. Dennoch bleibt festzuhalten, daß er
während der in Diensten des Königs von Böhmen verbrachten Jahre
stets dessen volles Vertrauen genoß. Dieses hat er aber auch durch
bemerkenswerte Leistungen am internationalen Parkett gerechtfertigt. Dabei mag
ihm, etwa in Venedig oder Paris, eine seinem romanischen Naturell entsprungene
unorthodoxe und pragmatische Verhandlungstaktik zustatten gekommen sein. Aber
auch anderwärts erzielte er staunenswerte diplomatische Erfolge. So etwa,
als es ihm noch anfangs 1464 gelang, den ursprünglich ablehnenden
König Matthias Corvinus für einen ungarisch-böhmischen
Freundschaftspakt zu gewinnen. Darüberhinaus vermochte Marini diese
schwierigen Verhandlungen durch das ihm persönlich gemachte
Zugeständnis zu krönen, bei künftigen Verhandlungen in
Frankreich dort nicht nur die Königreiche Böhmen und Polen, sondern
auch Ungarn vertreten zu dürfen. Man kann dies sicherlich als Beweis
für Marinis diplomatisches Geschick nehmen. Vielleicht auch dafür,
daß er eine besondere Gabe besaß, andere Menschen schnell für
sich einzunehmen. Einen diesbezüglichen Hinweis gibt Urbánek[26] am Beispiel der von Marini hergestellten
Kontakte zu Alberich Malleta, dem welt- und lebenserfahrenen, routinierten
Gesandten Mailands am französischen Königshofe.
Marinis dienstlich veranlaßte Reisetätigkeit war zweifellos
kräftezehrend und strapaziös. So etwa, als die Signoria von Venedig
im August 1462 noch über die Antwort auf ein ihr von ihm unterbreitetes
böhmisches Abkommensangebot diskutierte, welches Venedig mit Frankreich,
Polen, Ungarn und Böhmen verbünden sollte, Marini nach deren
Entgegennahme mit einer Veränderungen und Ergänzungen enthaltenden
neuen Vertragsfassung, bereits im Dezember 1462 wieder von Prag nach Frankreich
aufbrach. Hier wird zugleich deutlich, wie sehr man damals am Prager Hofe an
einem Übereinkommen mit Frankreich interessiert war. Dieses sollte eine
entlastende Wirkung gegen den Druck der römischen Kurie bilden. Man
versprach sich diese von einer Verlagerung der Anerkennungsproblematik
König Georgs auf eine höhere, nämlich internationale Ebene. Eine
solcherart verbesserte Position hätte eine von ihm in
gesamtabendländischen Rahmen erstrebte militärisch-politische
Leitungsfunktion dem König möglicherweise verheißen können.
Auch dieser Plan scheiterte an Frankreichs ablehnender Haltung.
Vermöge der beiderseits niemals gänzlich abgerissenen diplomatischen
Fäden reiste Marini dennoch am 16. Mai 1464 wiederum nach Frankreich
ab. Er war Mitglied einer großen böhmischen Gesandtschaft die unter
der offiziellen Leitung von König Georgs erstem Diplomaten, dem Vogt der
Niederlausitz Albrecht Kostka von Postupice, stand[27]. Auch diesmal bewährte sich Marinis
Durchhaltewillen und Verhandlungskunst in ganz besonderer Weise. Zunächst
hatten die Minister König Ludwig XI., vorwiegend Prälaten, die
böhmischen Vorschläge, welche nach ihrer Auffassung das
internationale Ansehen und den Machtanspruch des Papstes unzureichend
berücksichtigten, en bloc abgelehnt. Auch hatte man sich bereits vorher
vorsorglich anderweitig gegen die Türken gesichert, nämlich durch
Bündnisse mit Venedig, Burgund, Ungarn und den italienischen Staaten.
Somit meinte man, einer Allianz mit dem zudem seit dem 16. Juni 1464 in
Rom offiziell der Ketzerei angeklagten Böhmenkönig entraten zu
können. Dennoch vermochte es Marini, in seiner Eigenschaft als
bevollmächtigter Rat der Könige von Böhmen, Polen und Ungarn, am
30. Juni 1464 von Ludwig XI. in Audienz empfangen zu werden. Dabei gelang
es ihm, vom König die Zusicherung zu erhalten, er werde zwecks weiterer
Verhandlungen noch im bevorstehenden Herbst eine eigene Gesandtschaft Prag
senden. Neben diesem, etwas Zukünftiges antizipierenden, wenig
verbindlichen Ergebnis konnte Kostkas Gesandtschaft einige Tage später
aber doch noch etwas Konkretes nach Hause mitnehmen. Auch dabei hatte Marini
seine Hände im Spiel. Es war ihm nämlich gelungen, in Dieppe bei
einem erneuten Zusammentreffen mit König Ludwig XI., diesen für einen
französisch-böhmischen Bündnisvertrag zu gewinnen, der,
ungeachtet seitens der Geistlichkeit vorgebrachter Proteste, am 18. Juli
1464 unterzeichnet worden war. Hierbei bediente sich Marini - vielleicht um den
Chef der Mission, Albrecht Kostka von Postupice, nicht zu des avouieren? - des
ihm zustehenden Amtstitels[28] "magister omnium
fodinarum que sunt in regno Boemiae et suis dominiis". Einen Eindruck von den
schwierigen Begleitumständen der hierzu vorangegangenen Verhandlungen
gewinnen wir anhand einer diesbezüglichen Mitteilung bei Urbánek
[29]. Demnach soll Marini darüber den
Mitgliedern der Gesandtschaft anvertraut haben, der König habe ausgerufen:
"...es mag wem auch immer lieb oder leid sein, ich will mit dem König von
Böhmen gut sein und zu Einvernehmen und Freundschaft gelangen!" Was der
französische König im Kreis seiner Räte darüberhinaus alles
an Erklärungen verlauten lassen mußte, um die konfessionellen
Einwendungen gegen den Freundschaftsvertrag mit dem Ketzer zu parieren, ist
niemals bekannt geworden.
Dieses Meisterstück unkonventioneller Verhandlungstechnik war seinem
sachlichen Gehalt nach allerdings ohne konkrete Substanz und kaschierte nur
dürftig die Ergebnislosigkeit der mit hohen Erwartungen unternommenen
Gesandtschaft. Daneben aber war es zugleich der letzte Dienst, den der
weltläufige Diplomat und Lebenskünstler Antoine de Marini seinem
königlichen Gönner und Klienten erwies. Konkret vermögen wir
über ihn abschließend nur noch zu berichten, daß er kurz danach
in Rouen seine Reisegefährten verließ und im Reiche König Georgs
von Podiebrad niemals mehr gesehen ward. Was ihn zu diesem abrupten Ausklang
seiner der böhmischen Krone erwiesenen Dienste letztlich bewog, bleibt der
Spekulation überlassen
[30].
Fest steht nur,
daß er sich in der Folgezeit (1468) neben anderen Orten auch in Venedig
[31]
der Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen
widmete.
Zweifellos wurde der "Rat an König Georg" in durchaus ernster Absicht
sowohl bestellt, wie auch abgefaßt. Somit ist die Frage legitim, ob und
gegebenenfalls welche von praktischen Auswirkungen seiner etwaigen Befolgung
sich nach Jahrhunderten noch erweisen/vermuten lassen? Vermöge der
allgemeinen Geringschätzung, welche dem Memorandum entgegenzubringen man
sich in langjähriger Übung angewöhnt hatte, scheint es
einschlägige Bemühungen bisher tatsächlich kaum gegeben zu
haben. Offenbar versprach man sich nichts davon. Daran mag unter anderem auch
die etwas eigenwillige Abfassung des der Nachwelt überkommenen Marini
Textes nicht unbeteiligt sein. Ein moderner Kenner vermutet
[32],
"von der wenig sympathischen Form her, wurde
auch der Inhalt ungünstig beurteilt".
Mithin erscheint es nicht ganz abwegig, einzelne von König Georgs
ökonomische Sachverhalte betreffenden obrigkeitlichen Maßnahmen unter
dem Aspekt zu sichten, ob sie eine Affinität zur Denk-und
Argumentationsweise von dessen Wirtschaftsexperten Marini vermuten lassen. Dies
sollte sich nicht nur auf den uns wörtlich vorliegenden Text beziehen,
sondern auch den vermutbaren Intentionen der ihm vorausgegangene früheren
Denkschriften entsprechen.
Allerdings muß man bei Erwägung eines solchen Verifikationsversuchs
ein bezüglich dessen Umfänglichkeit hier möglicherweise
aufkommendes Mißverständnis ausschließen. Daher also der
Hinweis, daß die erklärte Absicht des vorliegenden Schriftchens die
erstmalige Publikation des "Rats an König Georg" in deutscher Sprache ist,
und nicht eine systematische Abhandlung aller wirtschaftspolitischen
Maßnahmen des Königs. Es können mithin nur einzelne historische
Vorgänge daraufhin betrachtet werden, ob sie möglicherweise
praktische Umsetzungen von Postulaten des Memorandums sein mögen. Die
dabei zu beachtenden zeitlichen Grenzen sind zwar recht eng, aber sicherlich
nicht starr. Den Ausgangspunkt fixiert Marinis Ankunft im Königreich
Böhmen. Das Ende kann man indessen wohl nicht mit seiner in Rouen
erfolgten abrupten beruflichen Neuorientierung, also dem Jahre 1464,
gleichsetzen. Vermöge der damals wie heute allen öffentlichen
Verwaltungen eigenen internen Denkprozesse und Entscheidungszüge, aber
auch unvorhergesehener externer Anstöße wegen, sind hier
Verzögerungen tolerabel. Über 1471, das Todesjahr des Königs,
hinaus dürften sie wohl nicht bestehen. Von da ab hatten die
Herrschaftsverhältnisse in den einzelnen der böhmischen Krone
wenigstens formal zugehörenden Ländern nicht nur personell sondern
auch organisatorisch, grundlegende Veränderungen erfahren.
An dieser Stelle ist für binnendeutsche Leser vorauszubemerken, daß
ungeachtet einer schier unübersehbaren Vielzahl Georg von Podiebrad
erwähnender Veröffentlichungen, es offenbar keiner der Autoren
unternimmt, einen zwischen den konkreten Regierungshandlungen des Königs
einerseits und Marinis "Rat" andererseits bestehenden ursächlichen
Zusammenhang zu konstatieren. Offenbar gibt/gab es bisher noch niemanden, der
eine solche direkte Verknüpfung anhand von verfügbaren Quellen
für belegbar gehalten hätte.
Dennoch aber möchte man nicht annehmen, daß der Inhalt des dem
Herrscher vom befragten Experten vorgelegten Gutachtens bei Georg von Podiebrad
keinerlei gedankliche Reaktionen ausgelöst haben sollte. Somit dürfte
es nicht abwegig sein, bei der Erörterung einiger einschlägiger
königlicher Maßnahmen aus den Sechziger Jahren zu unterstellen,
daß ihre Details neben anderen implicite auch von Marini empfangenen
Anregungen folgen. Die Entscheidung indessen, wie weit und in welchen
Einzelheiten dies bei den nachfolgend recht wahllos und in nahezu
stichwortartiger Kürze mitgeteilten aktenkundigen Einzelvorgängen
zutreffen mag, muß dem Leser selbst überlassen bleiben.
2. König Georgs Bergbau-, Wirtschafts- und Handelspolitik
Im Jahre 1460 erneuerte Georg von Podiebrad den Nürnbergern ihre
Handelsprivilegien, betreffend den freien Warenverkehr durch Böhmen und
Mähren nach Polen, Ungarn und anderen Ländern, analog den für
die Prager und manche andere geltenden Bestimmungen. Dabei blieben aber die
für alle geltenden Mauten, Zölle, Geleitsgebühren
[33]
bestehen. Dazu vermeint Schenk
[34],
im Zeitraum 1460ff in König Georgs
Innen- und Handelspolitik "vormerkantilistische Elemente" erkennen zu
können. Indizien hierfür sieht er darin, daß der Herrscher sich
bemühe, die Königsmacht durch systematische Ausbeutung
natürlicher Reichtümer zu verstärken, sich im Bürgertum
Rückhalt gegen den Adel zu schaffen und dazu zwecks Förderung
einheimischer Kaufleute die Handelstätigkeit auszuweiten. Dem allem
hätte Marini zwar zweifellos zugestimmt, es aber ausdrücklich als von
ihm allein intendiert zu betrachten, ginge sicherlich zu weit.
Bei Urbánek
[35]
finden wir wörtliche
Zitate aus vielerlei um 1466/67 erfolgten schriftlichen Äußerungen
König Georgs an zahlreiche außenstehende Dritte, welche vom
Aufblühen der Urproduktion in Böhmens Bergbau
[36]
und Landwirtschaft, aber auch in
nachgeordneten Wirtschaftsstufen wie Handel, Handwerk und allerlei Künsten
berichten. Bedauerlicherweise wird dabei aber nichts über sie
stimulierende Einzelentscheidungen des Herrschers mitgeteilt. An anderer Stelle
berichtet Urbánek über die Art des Königs, Auseinandersetzungen
über Wegerechte und -pflichten zu bereinigen; dabei habe er vorwiegend
weniger nach politischen als nach wirtschaftsfördernden Grundsätzen
entschieden. Auch Georg von Podiebrad begegnete sein politisches Handeln
begleitenden antagonistischen Tendenzen. Dafür bietet Urbánek
anschauliche Beispiele. So etwa anhand der vom König zwecks Hebung von
Rechtssicherheit und Lebensstandard zielstrebig betriebenen physischen wie
rechtlichen Wiederherstellung darniederliegender Gemeinwesen. Als
bemerkenswerten Vorgang solcher Art aus dem Jahre 1466 nennt Urbánek
[37]
die ausdrücklich als deutsch und
katholisch bezeichnete Stadt Chomutov (Komotau). Dort wurde Neubesitzern,
welche von den ursprünglichen Eigentümern im Zuge der Hussitenkriege
verlassene wüste Grundstücke inzwischen neu bebaut hatten, deren
erbliches, lastenfreies Eigentum beurkundet. Damit wurden Nichtkatholiken
gegenüber Katholiken bewußt bevorzugt, wie dies anderswo,
nämlich in utraquistischen Städten, mit königlichem Placet von
vornherein gehandhabt wurde. Auch solchen vordergründig konfessionell
begründeten, im Endeffekt aber wirtschaftsfördernden Umschichtungen
hätte Marini schwerlich widersprochen.
In welchen Größenordnungen solche Maßnahmen stattfanden,
erfahren wir bei Janáèek. Bezugnehmend auf Arbeiten von Tomek und
Teige
[38] beziffert er die allein den Prager
Städten aus Konfiskationen von vormals Patriziern und kirchlichen
Institutionen gehörigen Liegenschaften zugewachsenen Immobilien mit 317
Bürgerhäusern, sowie 160 Dörfern und Höfen. Diese waren
bereits im August 1421 im Zuge der damaligen hussitischen Rechtsgestaltung auch
aller auf ihnen lastenden "ewigen Renten" enthoben worden. Nominell war dies
zwar aus theologisch-moralischen Gründen geschehen, praktisch jedoch hatte
es die radikale Lösung eines mit städtischem Grundbesitz verbundenen
spätmittelalterlichen Problems bedeutet
[39]. Vermöge der Möglichkeiten und
Notwendigkeiten einer inzwischen beträchtlich ausgeweiteten Geldwirtschaft
waren solche, vielfach als sündiger "Wucher" bekämpfte und im
Gegensatz zu Hypotheken nicht ablösungsfähige, Belastungen nicht mehr
systemkonform.
Vermutlich auch aus dieser Erkenntnis begabte König Georg von Podiebrad im
Jahre 1459 die Prager Städte mit einem diese dort seit nahezu vier
Jahrzehnten geübte Praxis definitiv statuierenden, rückwirkenden
Freistellungsprivileg. Die damit vom König vorgenommene rechtliche
Konsolidierung lag wie in seinem, so auch im Interesse der Begünstigten.
Auch hierüber finden wir in Marinis "Rat" nichts Ausdrückliches, aber
dem Aspekt der von ihm postulierten allgemeinen Rechts- und Verkehrssicherheit,
Landtafelaktualisierung und dgl. ist hier zweifellos Rechnung getragen.
Offenbar kam es öfter vor, daß König Georg seine Machtbasis im
Lande dadurch zu stärken suchte, daß er die Position ihm
mißliebig gewordener Kommunen durch "Gegengewichte" relativierte. Auch
dabei verlor er niemals seine Herrscherinteressen aus den Augen. Als die
Bergstadt Jihlava (Iglau), welcher Papst Pius II. bereits die weitere
Anerkennung der Kompaktaten gekündigt hatte, sich im Jahre 1467 auf die
Seite der Widersacher des Königs schlug, zog der Herrscher daraus eine
für Kutná Hora (Kuttenberg) angenehme Konsequenz
[40]. Er enthob damals die Kuttenberger der
Notwendigkeit, fürderhin in Angelegenheiten des Berg- und Stadtrechts
Iglau als Oberhof zu konsultieren
[41].
Gleichzeitig jedoch statuierte die Gewährung dieser "vollen Rechtshoheit"
ein Appellationsrecht an den König, womit sich dieser die Chance der
endgültigen Entscheidung in seine eigenen Interessen berührenden
Fällen de facto vorbehielt. Hierin mag man ganz allgemein einen Beleg von
König Georgs "pseudomerkantilistischer" Herrscherpolitik erblicken; Marini
hat als "Ressortchef" des böhmischen Bergwesens hier sicherlich nicht
widersprochen.
Oftmals waren das königliche Wohlwollen dokumentierende
Förderungsmaßnahmen auch von Stadtrechtserteilung oder diversen
äußerlichen Privilegien begleitet. wie etwa dem Recht,
städtische. Urkunden mit rotem Wachs zu siegeln. So im Falle von
®atec (Saaz) am 21. 8. 1464
[42],
Støíbro (Mies) am 7. 6. 1469
[43].
Zusammen mit einer der gängigen Rechtspraxis entsprechenden gleichzeitigen
Besserung des Stadtwappens stieg dadurch das Renommee der Stadt. Das war den
wirtschaftlichen Aktivitäten ihrer Bürger, d.h. deren Lebensstandard
(und Steuerkraft!), förderlich. Zumeist erfolgten solche Vorgänge
nicht isoliert von einander. Im (dem Vorgang Støíbro/Mies zeitlich
vorausgegangenen) "Gegenzug" hatte Papst Pius II. aus naheliegenden
Gründen eine innenpolitisch neue Situation herbeigeführt, indem er
seinerseits der nur 32 km entfernt liegenden Stadt Plzeò (Pilsen) mit
einer Wappenbesserung und gleichzeitig erteiltem Recht zur Verwendung von rotem
Siegelwachs, am 5.Juni 1466 deren Abfall von König Georg honorierte
[44].
Bei allen seinen Regierungshandlungen war Georg von Podiebrad sich seiner
eigenen Interessenlage stets voll bewußt. So war es auch, als er im Juni
1459, wie oben mitgeteilt, den Prager Altstädtern und Neustädtern
anläßlich des damaligen Zusammenbruchs ihrer städtischen
Finanzen besondere Privilegien gewährte, welche sämtliche bestehenden
kommunalen Schulden für alle Zeiten annulierten
[45].
Dabei argumentierte der Herrscher nicht nur
damit, daß die städtischen Verpflichtungen inzwischen zu einer
schlechterdings untilgbaren Höhe angewachsen seien, sondern auch damit,
daß die Bürger sie ohne seine vorherige Zustimmung verursacht
hätten; daraus leitete er das Recht ab, sie ersatzlos niederzuschlagen.
Dies mag wohl kurzfristig Dritten gegenüber ihren Kreditspielraum
beeinträchtigt haben, längerfristig aber hat es den Prager
Wirtschaftskreisen vermöge des Wegfalls beengender Altlasten eine umso
grössere Bewegungsfreiheit eröffnet. Dennoch urteilt
Janáèek, daß die Bürgerschaft sich im Blick auf ihre
Zukunftsplanungen niemals in Sicherheit wiegen und der definitiven
Ausgewogenheit ihrer Einnahmen- und Ausgabenrechnungen niemals völlig
vertrauen konnte, "weil im Hintergrund der Herrscher weilte, der jederzeit neue
Darlehen oder Geldgeschenke heischen konnte"
[46].
Tatsächlich gelang es zeit seiner
Herrschaft dem König niemals, auf Anforderungen solcher zusätzlicher
Kassenmittel völlig zu verzichten. Solche Wünsche
zurückzuweisen, mochten sich die angesprochenen Städter indessen
zwecks Bewahrung ersprießlicher Beziehungen zu Herrscher offenbar nicht zu
unterfangen.
Es liegt nahe, daß eine sich dem möglicherweise stattgehabten
Einfliessen von in Marinis "Rat" enthaltenen gedanklichen Anstößen in
König Georg von Podiebrads Regierungshandlungen widmende deutschsprachige
Darstellung dessen geldpolitische Maßnahmen nicht vernachlässigen
soll. Einerseits, weil eine im Jahre 1469 erfolgte Neuordnung des
böhmischen Geldwesens mit dem Namen des Königs verknüpft ist,
andererseits, weil die einschlägigen Veröffentlichungen der letzten
Jahrzehnte vorwiegend in tschechischer Sprache erfolgt sind.
Zur Darstellung selbst mag angemerkt werden, daß nachfolgend nicht
beliebige Einzeltatbestände in zufallsbedingter Wiedergabe, sondern deren
chronologische Abfolge mitgeteilt werden soll. Sie soll sich aber, da nicht
Hauptinhalt des Schriftchens sondern ergänzende Abrundung, nicht in
Details verlieren. Wie Vorausgegangenes soll sie die Hauptanliegen von
König Georgs Münzreform und deren Eingebettetsein in die
zeitgenössische abendländische Geldwirtschaft vermitteln.
Bezüglich ihres sachlichen Gehalts stützt sie sich auf
maßgebliche Veröffentlichungen der tschechischen Forschung
[47].
Daneben aber bleiben die uns Heutige
nostalgisch berührenden Ausführungen des "Vaters der böhmischen
Numismatik", P. Adauctus Voigt, nicht völlig unbeachtet.
Nach dem Ausklingen zumindest der gravierendsten konfessionellen Hemmnisse,
welche Handel und Wandel in den böhmischen Ländern jahrelang
gelähmt hatten, mithin folgend auf das Jahr 1434 (Lipany!), begannen
einzelne mutige ausländische Fernkaufleute ihre die Länder der
St. Wenzelskrone durchquerenden vormaligen Reisewege wieder zu befahren.
Es lag nahe, dabei nicht nur neue Geschäftskontakte zu suchen, sondern
auch ehemalige wiederzubeleben.
Bald aber stießen diese Bemühungen auf beträchtliche
Hindernisse. Es ergab sich nämlich, daß ungeachtet des Anwachsens der
Kuttenberger Silberausbeute seit der Jahrhundertmitte, das Land in einer
latenten, bald aber immer offenkundiger werdenden, Inflation versank. Diese
entstand zunächst dadurch, daß die Zufuhren von grundsätzlich
mit Edelmetall zahlbaren Importwaren bei gleichzeitig bestehendem
königlichem Ausfuhrverbot auf Barrensilber einen starken Abfluß von
Kurantmünzen aus dem Zahlungsmittelumlauf bewirkten. Diese Tendenz
verstärkte noch ein im Jahre 1460 auf königliche Anordnung
unternommener Anlauf, in Kuttenberg qualitativ bessere Alltagsmünzen zu
prägen und zu deren Gewinnung im Bedarfsfalle auf Pagament
zurückzugreifen
[48]. Daneben bestand noch
eine andere Ursache der damals jedwede planmäßige
Wirtschaftstätigkeit unterbindenden Zahlungsmittelmisere. Diese war das
hemmungslose Einströmen unübersehbarer Massen von verschiedensten
Münzständen ausgebrachter Kleinmünzen, sogenannter
Schinderlinge, über die südlichen Landesgrenzen. Ein solche
geringhaltige und unterwertige Münzen bezüglich Einfuhr, Annahme und
Umlauf bekämpfendes strenges Verbot erfolgte anfangs 1458. Es bewirkte
aber nur sehr wenig und vermochte die im Sinne des Gresham'schen Gesetzes
[49]
längst eingetretenen nachteiligen
Auswirkungen nicht zu unterbinden. Darüberhinaus wurde es schon bald
wieder gelockert, als König Georg aus Bayern eine ihm zustehende Summe von
16.000 Dukaten in unterwertigen Geprägen zugegangen war
[50]. Ihre Umprägung unterblieb, weil dies
völlig unwirtschaftlich gewesen wäre. Dennoch aber mochte der
Herrscher sie nicht aus dem Verkehr ziehen und ungenutzt thesaurieren.
Andererseits begegnen uns im Verlauf der nachfolgenden Jahre auch
königliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Umlaufs der vielerlei
Sorten unterwertiger Pfennige. Dabei ist bemerkenswert, daß dies in
Erkenntnis der grenzüberschreitenden Natur des Problems offenbar in
Abstimmung mit territorial benachbarten Münzständen geschah. Dieser
von Neme¹kal geäußerten Vermutung
[51]
wird angesichts nahezu zeitgleicher
Münzmandate der nieder- und oberbayerischen Herzöge wohl zuzustimmen
sein. Urkundliche Belege bewußten Zusammenwirkens fehlen ebenso, wie
Anordnungen über die technischen Parameter der dem Publikum in den vom
selben Autor genannten offiziellen Wechselstuben bei Ablieferung in ihrem
Besitz befindlicher verrufener Pfennige ausgefolgten neuen Gepräge. Er
selbst nennt diesbezüglich einen das Jahr 1464 betreffenden Hinweis bei
Hásková
[52]. Da ist die Rede von
löwengezierten Münzen im Gewicht von 0,448 g und 0,444 g,
bei Feinheiten der Silberlegierung von 217/1000 und 279/1000. An gleicher
Stelle gibt Neme¹kal noch den in unserem Zusammenhang bedeutsamen Hinweis
auf die zeitgleiche Anwesenheit des "Rat"-Autors Marini bei Hofe. Daß
dieser Vertraute des Königs sich mit Fragen des Geldwesens befaßte,
ist offenkundig; bedauerlicherweise aber liegt der Wortlaut seines dem
Münzwesen gewidmeten Memorandums nicht (mehr) vor.
Aus Widerspiegelungen, die er im Text des uns hier primär befassenden
Handelswesen-Memorandums vermutet, leitet Neme¹kal
[53]
bezüglich dessen Inhalts ex post folgende
Postulate ab:
1. Da den erstrebten Importen keine sie ausgleichenden Exporte
gegenüberstehen, aber die Ausfuhr von Barrensilber aus Böhmen
verboten ist, müssen im Lande wieder vollwertige silberne
Standardmünzen (Prager Groschen) hergestellt werden.
2. Parallel hierzu sind, ebenfalls als vollwertige Kurantmünzen, silberne
Teilstücke zu prägen.
3. Auch sollte ein vielfach und vielseitig erörtertes Anliegen,
nämlich die Wiederaufnahme der Prägung böhmischer
Goldmünzen, ernsthaft erwogen werden.
Die dringliche Unabweisbarkeit dieser gesamten Thematik geht auch daraus
hervor, daß König Georg von Podiebrad unter dem 26. Feber 1467
nicht nur seine Entschlossenheit zur Wiederaufnahme der Prägung von Prager
Groschen offiziell in die Landtafeln aufnehmen ließ, sondern auch die
Wiedererrichtung des Amts der königlichen Münzwardeine verfügte.
Dabei mag ihn nicht nur am Rande beflügelt haben, daß einige Tage
davor, am 21. Feber 1467, der "Grünberger Herrenunion"
[54] von Kaiser Friedrich III. das Recht erteilt
worden war, in Plzeò/Pilsen Kleinmünzen schlagen zu lassen.
Für König Georg war es völlig klar, daß die
Wiederherstellung einer prosperierenden Wirtschaft in seinem Reich die
Wiederherstellung eines geordneten Geldwesens zur Vorbedingung hatte. Dies
bewog ihn zum Erlaß einer grundsätzlichen Münzreform, welche der
Landtag am 5. Juni 1469 annahm. Zwar begleitete ein nicht sonderlich
günstiges politisch-militärisches Umfeld diesen Schritt, dennoch aber
war er hinsichtlich seiner sachlich-technischen Voraussetzungen nicht
unrealistisch. Immerhin war die Kuttenberger Silberförderung im letzten
Drittel des Jahrhunderts in ihre "Zweite Blütezeit" eingetreten. Deren bis
zum Jahrhundertausgang ermittelten Durchschnittserträge
[55] werden mit etwa insgesamt 4.500 kg
jährlich beziffert.
Das augenfälligste Ergebnis der Podiebradschen Münzreform ist die
Wiederaufnahme der seit einem halben Jahrhundert ausgesetzten Prägung von
Prager Groschen. Dabei sollten die Neuprägungen hinsichtlich ihrer
Gestaltung und technischen Einzelheiten analog an die Münzen aus
König Wenzels IV. Tagen
[56] anknüpfen.
Dieser sich im Blick auf z.B. die Münzqualität am Überkommenen
orientierenden Grundsatzbestimmung seiner Ordnung, fügte der
Böhmenkönig auch ein Novum bei. Es betraf die
Zirkulationsfähigkeit von Zahlungsmitteln in seinem Herrschaftsgebiet und
erweiterte das offizielle Geldsystem zur Viererordnung, indem es den
Meißnischen (Sächsischen) Groschen einbezog. Diese vom hohen
Realitätssinn Georgs von Podiebrad zeugende Maßnahme trug der Empirie
des damaligen Wirtschaftslebens Rechnung. Wegen der jahrzehntelang
unterbliebenen eigenen Groschenprägung waren in Böhmen die
qualitätsvollen Groschen der benachbarten Sachsenherzöge heimisch
geworden
[57]
und hatten eine feste Stellung und
Funktion im böhmischen Geldwesen erlangt. Die daraus erwachsenen
gegenseitigen Wertrelationen wurden nun offiziell festgelegt als
1 Prager Groschen = 7 Pfennige = 14 Heller
1 Meißner Groschen = 6
Pfennige = 12 Heller
1 Pfennig = 2 Heller
Ergänzend ist anzumerken, daß Marinis früherer Vorschlag, die
Goldmünzprägung wieder aufzunehmen, im Zuge der Reform von 1469 aus
welchem Grunde auch immer, nicht verwirklicht wurde. Durch die obenstehende
Mitteilung der für das zeitgenössische Publikum relevanten
vordergründigen "Spielregeln" von König Georgs damaliger
Münzreform ist dem Anliegen dieses Schriftchens insoweit wohl Genüge
getan
[58].
Eine vertiefende Erörterung der
den Herrscher dabei vor dem Hintergrund des seinerzeit von Marini empfangenen
"Rats" in bestimmten konkreten Einzelheiten möglicherweise leitenden
Motivation könnte angesichts der derzeitigen Quellenlage nur rein
spekulativ erfolgen; somit ist sie entbehrlich.
Im Laufe der Jahrhunderte hat König Georg von Podiebrad ebenso wie das ihn
prägende zeitgenössische politische, soziale und konfessionelle
Umfeld vielerlei literarische Würdigungen erfahren. Naheliegenderweise ist
die Mehrzahl dieser Texte in tschechischer Sprache abgefaßt, doch gibt es
auch eine beträchtliche Anzahl deutschsprachiger Autoren. Publikationen in
anderen Sprachen sind die Ausnahme; so jedenfalls bis in die Sechziger
jähre des 20.Jahrhunderts. Damals nahmen die für Wissenschaft und
Kultur zuständigen Prager Instanzen des sozialistischen Staats das
fünfhundertjährige Jubiläum (1464-1964) des von König Georg
dem Abendland unterbreiteten Friedensplans zum Anlaß, den
"Ketzerkönig" international bekanntzumachen. Hierzu erschien (neben den
obligaten russischen) auch eine Reihe in französischer, englischer und
anderen Sprachen abgefaßter Veröffentlichungen.
Die nachfolgend genannten Publikationen können nicht beanspruchen, ein
repräsentatives Spiegelbild der greifbaren Podiebrad-Literatur zu sein.
Sie sind vorwiegend darauf beschränkt, die Herkunft der im Text zitierten
Hinweise zu belegen.
Barto¹, F. M.: Návrh krále Jirího na
utvoøení svazu evropských státù (Der Vorschlag
König Georgs zur Bildung eines europäischen Staatenbunds), in:
Jihoèeský zborník historický, Nr. 12, Seite 65-82;
Prag 1939
Bog, Ingomar (Herausg.): Der Außenhandel Ostmitteleuropas 1450-1650
- Die ostmitteleuropäischen Volkswirtschaften in ihren Beziehungen zu
Mitteleuropa; Köln und Wien 1971
Brockhaus, Clemens: Gregor von Heimburg - Ein Beitrag zur deutschen
Geschichte des 15. Jahrhunderts, Neudruck (1969) der Ausgabe von 1861
Chylík, Jindøich: Nejstarsi èeský spis
národohospodarský (Die älteste tschechische
nationalökonomische Schrift), in: Sborník vìd právních
a státních, Nr.XXXII, Seite 406-415; Prag 1932
Èárek, Jirí: Mìstské znaky v èeských
zemích (Städtische Wappen in den böhmischen Ländern); Prag
1985
Denis, Ernest: Fin de l'indépendance boheme, Bd.I Georges de
Podiebrad, 2.Auflage; Paris 1930
Erben, Karel Jaromír: Rada králi Jirímu o
zlep¹ení kupectví v Èechách (Rat an König Georg,
betreffend die Verbesserung des Handelswesens in Böhmen), in: Výbor z
literatury èeské, Seite 778-792; Prag 1868.
Hásková, Jarmila: Pøíspìvek k typologii,
váze a jakosti pra¾ských gro¹ù krále
Jiøího z Podìbrad (Beitrag zu Typologie, Gewicht und
Qualität der Prager Groschen des Königs Georg von Podiebrad),
enthalten in der Karel Castelín zur Feier seines numismatischen
Lebenswerks anläßlich seines 70. Geburtstags gewidmeten
Festschrift; Hradec Králové (Königgrätz) 1973
Janáèek, Josef: Mìstské finance a investice: Praha
1420-1547 (Städtische Finanzen und Investitionen: Prag 1420 - 1547),
ÈSÈH, Bd.25; Prag 1977
Kalivoda, Robert: Die hussitische Revolution und die Podiebrader Epoche,
in: Cultus Pacis, Etudes et documents du Symposium Pragense Cultus Pacis
1464-1964 - Commemoratio pacis generalis ante quingentos annos a Georgio
Bohemiae rege propositae, Seite 167-178; Prag 1966
Kejø, Jiøí: Manuscrits, editions et traductions du
projet, in: Cultus Pacis, Etudes et documents du Symposium Pragense Cultus
Pacis 1464-1964 - Commemoratio pacis generalis ante quingentos annos a Georgio
Bohemiae rege propositae, Seite 75-82; Prag 1966
Louda, Jiøí: Europäische Städtewappen; Balzers
1969
Messler, Gerhard: Das Weltfriedensmanifest König Georgs von
Podiebrad - Ein Beitrag zur Diplomatie des 15. Jahrhunderts. Deutsche
Übersetzung; Kirnbach 1973
Neme¹kal, Lubomír: Poèátek ra¾by
èeského tolaru a konec ra¾by pra¾ského gro¹e (Der
Beginn der Ausprägung des Böhmischen Talers und das Ende der
Prägung von Prager Groschen); Prag 1997
Palacký, Franti¹ek: Rada králi Girjmu o zlepssenj kupectj
w Èechách (Rat an König Georg, betreffend die Verbesserung des
Handelswesens in Böhmen), in: Èasopis spoleènosti
wlastenského Museum w Èechách; Prag 1828
Poli¹enský, Josef (Herausg.): Minulost na¹ého
státu v dokumentech (Die Vergangenheit unseres Staates in Dokumenten);
Prag 1971
Rejchrtova, Noemi: Administrator Václav Koranda o lichvì
(Administrator Wenzel Koranda über den Wucher), im Sammelwerk: Acta
reformationem bohemicam illustrantia, Redaktion A. Molnár, Seite 129 -
164; Prag 1978.
Schwitzky, Ernst: Der europäische Fürstenbund Georgs von
Podiebrad in: Arbeiten aus dem juristisch-staatswissenschaftlichen Seminar der
kgl. Universität Marburg, herausg. von Walter Schücking,
Heft 6; Marburg a/L 1907.
Tschechoslowakische Akademie der Wissenschaften: The Universal Peace
Organization of King George of Bohemia - A Fifteenth Century Plan for Worid
Peace 1462/64, Redaktion Franti¹ek Kavka, Vladimír Outrata, Josef
Poli¹enský; Prag 1964
Urbánek, Rudolf: Vìk podìbradský, Bd.I; Prag 1915;
in: Èeské dìjiny, Bd. III.1
- Vìk podìbradský, Bd.II; Prag 1918; in: Èeské
dìjiny, Bd. III.2
- Vìk podìbradský, Bd.I; Prag 1930; in: Èeské
dìjiny, Bd. III.3
- Vìk podìbradský, Bd.I; Prag 1962; in: Èeské
dìjiny, Bd. III.4
Vanìèek, Václav: Eine Weltfriedensorganisation nach den
Vorschlägen des böhmischen Königs Georg von Podiebrad und nach
den Ideen des Johann Amos Comenius, in: Sitzungsberichte der Deutschen Akademie
der Wissenschaften zu Berlin, Klasse für Philosophie, Geschichte, Staats-
und Wirtschaftswissenschaften, Jahrgang 1962, Nr.3; Berlin 1963
Voigt a St.Germano, Adauctus: Beschreibung der bisher bekannten
Böhmischen Münzen, Bd.2; Prag 1772
Winter, Eduard: Tausend Jahre Geisteskampf im Sudetenraum; Salzburg
1938
Zelenka, Ales und Javora, Tony: Sudetendeutsches Wappenlexikon, Passau
1985
[21]
Titel siehe Anm. 12.
[22]
Barto¹, a.a.O., Seite 7ff.
[23]
Brockhaus, a.a.O., Seite 303.
[24]
Urbánek, Bd.III, Seite 570, Anm.
[25]
So berichtet Kitzing, der Breslauer Procurator am päpstlichen Hof,
anfangs 1462 nach Hause, daß Marini "von allen, die ihn zu Rom kennen,
für einen Lügner gehalten" wurde. Bei Denis finden wir über
Marini "brasseur d'idées, qui savait tout, parlait tout, se melait de
tout, qui fabricant de tuiles, se révélait diplomate". - Zahlreiche
ähnliche Urteile etwa bei Messler, a.a.O. Seite 24ff. Billigerweise ist
aber bereits hier darauf hinzuweisen, daß diese Bewertungen vorwiegend dem
Diplomaten Marini gelten. Sie stehen im Zusammenhang mit den von diesem ins
Spiel gebrachten Prämissen der damals international diskutierten
Antitürkenallianz; den Wirtschaftspolitiker Marini wird man vermutlich
anders zu würdigen haben.
[26]
Urbánek, Bd.IV, Seite 756, Anm.
[27]
Über diese Gesandtschaft unterrichtet recht detailliert ein erhalten
gebliebenes Tagebuch ihres Sekretärs, des Junkers ©a¹ek von
Bíøkov, sowie dessen Bruders Wenzel. Erstveröffentlichung von
Palacký im Jahrgang I, 1827, Seite 40-67 des "Èasopis...",
s. Anm. 12. - Spätere Publikationen im "Archiv èeský" von
J. Kalousek (1887) und R.Urbánek (1940).
[28]
Urbánek, Bd.IV, Seite 328, Anm.
[29]
Urbánek, Bd.IV, Seite 762.
[30]
So wäre sogar denkbar, daß es Interessierten geglückt sein
mochte, in Marini selbst oder mit dessen Wissen in der königlichen Kanzlei
einen "Maulwurf" zu installieren, dessen Enttarnung zu gewärtigen war.
Immerhin hatte Palacký den Text der an den König gerichteten
Denkschrift in Jindøichùv Hradec (Neuhaus) entdeckt, das Sitz einer
der führenden katholischen Familien des Landes war. Eine solche Annahme
könnte gestützt werden, durch die vom Entdecker unterstellte
Identität der Verfasser von Memorandum und dem von seinem Gesandten an den
König gerichteten, zweifellos vertraulichen, "Viterbo-Brief".
[31]
Urbánek, Bd.IV, Seite 764, Anm.
[32]
Chylík, a.a.O., Seite 412.
[33]
Urbánek, Bd.IV, Seite 69.
[34]
Schenk, Hans, Die Beziehungen zwischen Nürnberg und Prag 1450-1500 s.
Bog (Herausg.), Seite 190.
[35]
Urbánek, Bd.IV, Seite 175.
[36]
Analoge Hinweise finden wir auch bei Voigt, siehe Bd.II, Seite 294.
[37]
Urbánek, Bd.IV, Seite 185/186.
[38]
Janáèek, ÈSÈH, Bd.25, Seite 408ff.
[39]
Rejchrtová, a.a.O., Seite 141.
[40]
Urbánek, Bd.IV, Seite 189.
[41]
Auch Voigt erwähnt im Zuge einer Aufzählung auch anderer der Stadt
gewährter Vergünstigungen dieses Privileg ebenfalls.
Bezeichnenderweise aber ohne Hervorhebung des konfessionell-politischen
Hintergrunds - Bd.II, Seite 295, Anm.80.
[42]
Zelenka, a.a.O., Seite 315.
[43]
Èárek, a.a.O., Seite 364.
[44]
Èárek, a.a.O., Seite 297, desgleichen auch Louda, a.a.O., Seite
85.
[45]
Janáèek, ÈSÈH, Bd.25, Seite 410.
[46]
Janáèek, ÈSÈH, Bd.25, Seite 413.
[47]
Hier sind an erster Stelle zu nennen, die auch im deutschen Sprachraum nicht
unbekannten Karel Castelín, Jarmila Hásková, Lubomír
Neme¹kal, Jaroslav Po¹váø.
[48]
Neme¹kal, a.a.O., Seite 13.
[49]
Nach dem Londoner Finanzmann Sir Thomas Gresham, 1519-1579. Betrifft die
bereits im Altertum empirisch gewonnene Erkenntnis "Schlechtes Geld
verdrängt gutes" (aus dem Umlauf).
[50]
Neme¹kal, a.a.O., Seite 12.
[51]
Neme¹kal, a.a.O., Seite 13.
[52]
Hásková, Pøíspìvek, Seiten 250/251.
[53]
Neme¹kal, a.a.O., Seite 14.
[54]
Die bereits erwähnte, seit November 1465 bestehende katholische
Adelsopposition. Deren in Pilsen geschlagene Münzen sind von den
zeitgleichen Kuttenberger Erzeugnissen für uns nicht unterscheidbar.
[55]
Neme¹kal, a.a.O. Seite 11.
[56]
Dies sind - das sei für bohemonumismatisch weniger Informierte
angemerkt - jene Prager Groschen, welche den Namen WENCEZLAVS TERCIVS tragen.
Der Münzherr entstammte als Sohn Karls IV. der Luxemburger Dynastie und
war der dritte offiziell zum König von Böhmen gekrönte
Träger, zugleich aber der vierte Herrscher dieses Namens.
Ein ihm etwa um ein Jahrhundert vorausgegangener gleichnamiger
Przemyslidenfürst, Sohn König Wenzels II., des "Vaters der Prager
Groschen", war bereits im Jahre 1306 als Sechzehnjähriger in Olmütz
einem Attentat erlegen. Er hatte nur etwa ein Jahr lang in Nachfolge seines
1305 verstorbenen Vaters die Herrscherwürde innegehabt; bei seinem Tode
war er noch nicht amtlich gekrönt und hatte auch noch keine eigenen
Münzen schlagen lassen. Dennoch aber erscheint er als Wenzel III. in der
Abfolge von Stammvater Przemysls Deszendenten.
[57]
Neme¹kal, a.a.O., Seite 17. Zweifellos ist dieser nicht der einzige
Vorgang in Georg von Podiebrads herrscherlichem Handeln, wo er es für
sinnvoll befand, dem nachzugeben, was man um die Wende zum 3. Jahrtausend
als "normative Kraft des Faktischen" zitiert.
[58]
Für den an konkreteren numismatischen Details Interessierten bleibt
dabei hinsichtlich der resultierenden Neuprägungen vieles offen. So
zweifellos die Fragen nach Stückgewichten und Materialzusammensetzung der
neu emittierten Geldstücke. Gerade diese Themen haben in den
zurückliegenden Jahren Anstoß zu vielerlei einschlägigen
Forschungen gegeben. Sie haben in der tschechischen Fachliteratur so manchen
Niederschlag gefunden. Allerdings sind die Autoren solcher Artikel mangels
sachbezogener zeitgenössischer Quellen vorwiegend auf statistische
Auswertung metrologischer und material-analytischer Reihen von sowohl zeitlich,
wie auch örtlich völlig unregelmäßig gestreuten
Fundmünzen angewiesen.